Evangelische Kirche öffnet wieder
Gladbeck: Gottesdienst mit Schutzkonzept
In der Petruskirche und in der St. Stephani-Kirche werden ab dem 17. Mai wieder Gottesdienste gefeiert. Da die Christuskirche gerade umgebaut wird, laufen hier noch Gespräche mit der katholischen Kirche, so dass bald auch evangelische Gottesdienste unter einem katholischen Dach für den Bezirk Mitte aufgenommen werden können.
Die Gottesdienste werden nun im Rahmen eines Schutzkonzeptes gefeiert. Das sieht einen Mindestabstand von 1,50 m vor, deshalb eine begrenzte Personenzahl, ständige Mundschutzpflicht, kein Gemeindegesang und andere Vorkehrungen, die ebenso wie die Gottesdienstzeiten im Internet (www.kirchenkreis.org) einsehbar sind.
Hier die Eckpunkte des Schutzkonzeptes der St. Stephani-Kirche:
- Gottesdienst ist jeden Sonntag um 9.30 und um 11 Uhr.
- Es können maximal 38 Menschen zu einem Gottesdienst kommen.
- Es besteht die Möglichkeit, sich in der Woche vor dem Gottesdienst bei der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer anzumelden.
- Man kann aber auch ohne Anmeldung kommen.
- Die Kirche wird über den Eingang zum Gemeindehaus betreten und erst nach dem Gottesdienst durch das Hauptportal verlassen.
- Es gibt eine Anwesenheitsliste, auf der auch Anschrift und Telefonnummer vermerkt werden.
- Die Sitzplätze in der Kirche sind mit roten Kissen markiert.
- Wer unter einem Dach wohnt, darf auf einer Bank zwischen zwei Kissen sitzen.
- Es herrschen Mundschutzpflicht und die allgemeinen Hygieneregeln.
- Der Abstand von mindestens 1,50 m ist einzuhalten.
- Es gibt keinen Gemeindegesang.
Eckpunkte des Schutzkonzeptes der Petruskirche
- Gottesdienst ist jeden Sonntag um 10 Uhr.
- Es können maximal 42 Menschen zu einem Gottesdienst kommen.
- Die Kirche wird über den linken Eingang der Kirche betreten und nach dem Gottesdienst durch den Haupteingang verlassen.
- Es gibt eine Anwesenheitsliste, auf der auch Anschrift undTelefonnummer vermerkt werden.
- Die Sitzplätze in der Kirche sind identisch mit den aufgestelltenStühlen. Wer in einem Haushalt wohnt, darf nebeneinandersitzen.
- Es herrschen Mundschutzpflicht und die allgemeinen Hygieneregeln.
- Vor dem Gottesdienst ist die Hygienestation zu nutzen.
- Der Abstand von mindestens 1,50 m ist einzuhalten.
- Es gibt keinen Gemeindegesang. Sologesang ist möglich.
- Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Texte zumMitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und auf den Stühlen
bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. - Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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