Kindertheater in der Stadthalle
Eine kleine Made aus China macht Station in Gladbeck
Botschaften von der kleinen Made aus China gibt es am Donnerstag, 8. Juli, ab 16 Uhr für kleine und große Zuschauer sowie für Guido Hoehne im Atrium der Stadthalle an der Friedrichstraße.
Wer hat sich nicht schon mal gefragt, wieso auf so vielen Dingen „Made in China“ steht? Um eine Auswahl von China zu seinen Freunden nach Hause zu bringen, muss Guido eine lange Reise um die ganze Welt antreten. Auf dem weiten Weg in dieses ferne Land erlebt er allerhand spannende und geheimnisvolle Dinge, die er dem Publikum in seinem Reisebericht zeigt und erzählt.
Die „Made in China“ ist ein spannendes Kinder-Zauber-Theaterstück zum Mitmachen und Schlapplachen mit Theater, Zauberei, Jonglage sowie Fakir-Tricks. Bei schlechtem Wetter ist die kleine Made flexibel genug, um aus dem Koffer heraus auch im Foyer der Stadthalle gespielt zu werden.
Wer nun dabei sein möchte, kann sich zu Kassenöffnungszeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr direkt in der Mathias-Jakobs-Stadthalle unter Tel. 02043-992682 oder auch per Mail an mjs-kasse@stadt-gladbeck.de anmelden.
Corona-Schutzmaßnahmen
Für den Fall, dass die Veranstaltung aufgrund der Wetterlage im Foyer stattfinden muss, müssen die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Das bedeutet, dass ein Nachweis (Original-Dokument) nach den sogenannten GGG-Richtlinien erforderlich ist. GGG steht für „Getestet, Geimpft, Genesen“.
Getestete brauchen ein negatives Schnelltest-Ergebnis. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Eigentests sind nicht zulässig.
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff
zwei Dosen vorgesehen sind zum Beispiel bei Biontech, Moderna und Astrazeneca).
Genesene brauchen eine ärztliche Bescheinigung über eine überwundene Corona-Infektion. Nach Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
Genesene Geimpfte brauchen eine ärztliche Bescheinigung über eine überwundene Corona-Infektion, sowie ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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