Ausnahme nicht möglich
Zunächst kein Extra-Impfzentrum für Gladbeck

Für die Impfung müssen auch die Gladbecker nach Recklinghausen. Ausnahme sind Einwohner von Seniorenheimen, die von mobilen Teams versorgt werden, und Klinikpersonal, das sich an ihrem Arbeitsplatz impfen lassen kann.
  • Für die Impfung müssen auch die Gladbecker nach Recklinghausen. Ausnahme sind Einwohner von Seniorenheimen, die von mobilen Teams versorgt werden, und Klinikpersonal, das sich an ihrem Arbeitsplatz impfen lassen kann.
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Können sich Gladbecker Bürger auch in näher am Wohnort gelegeneren Impfzentren versorgen lassen? Diese Frage erreichte die Kreisverwaltung und das Gladbecker Rathaus in den letzten zwei Wochen häufiger. Landrat Bodo Klimpel hatte dazu bereits frühzeitig Kontakt zu den Nachbarstädten Gelsenkirchen und Bottrop sowie der Bezirksregierung aufgenommen. Das Ergebnis: In der Anfangsphase wird dies wohl nicht möglich sein, Kreis und Stadt bleiben aber am Ball.

"Ich habe großes Verständnis für den Wunsch vieler Gladbecker Bürger. Die Lage der Stadt im Kreis Recklinghausen ist besonders", sagt Landrat Bodo Klimpel. In Gesprächen mit den Städten Bottrop und Gelsenkirchen sei ihm eine grundsätzliche Bereitschaft, dort auch Gladbecker zu impfen, übermittelt worden. Schwierig sei dies nur vor allem in der Anfangszeit, da aktuell noch nicht klar ist, wie viel Impfstoff in den einzelnen Städten zur Verfügung stehen wird und wie groß der Andrang in den Impfzentren sein wird. "Die Menge an Impfstoff, die uns vom Land erreichen soll, bemisst sich an der Einwohnerzahl. Ob genügend in den Städten zur Verfügung stehen wird, um eben auch Personen aus Nachbarstädten mitzuversorgen, ist im Moment nicht klar", erklärt Klimpel.

Bürgermeisterin Bettina Weist ist optimistisch, dass es zu einer guten Regelung für Gladbeck kommt. "Gemeinsam mit Bodo Klimpel arbeiten wir daran. Ich bin dankbar für die Gespräche mit Oberbürgermeisterin Karin Welge aus Gelsenkirchen und Bottrops Oberbürgermeister Bernd Tischler."

Wohnortprinzip

Generell sieht das Land bei den Impfzentren das Wohnortprinzip vor. Das bedeutet, dass sich alle Bürger im Impfzentrum ihrer kreisfreien Stadt oder ihres Kreises impfen lassen können, wenn sie an der Reihe sind. Einzige Ausnahme: Personen in medizinische Berufen können sich auch an ihrem Arbeitsort impfen lassen. Arbeitet also eine Krankenschwester aus Gladbeck in einem Gelsenkirchener Krankenhaus, kann sie dort geimpft werden.

Für die Gladbecker bräuchte es eine ähnliche Ausnahmeregel. "Die Bezirksregierung hat mir mitgeteilt, dass diese derzeit noch nicht möglich ist. Bürgermeisterin Bettina Weist und ich bleiben aber im Austausch und natürlich für die Gladbecker am Ball."

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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