ELE warnt vor eventueller Betrugsmasche
Zählerdaten nicht am Telefon preisgeben

Vor einer eventuellen Betrugsmasche warnt der lokale Energieversorger "ELE": Am Telefon fragen angebliche ELE-Mitarbeiter nach der Nummer des Stromzählers und dem aktuellen Zählerstand. Diese Daten können ausreichen, um einen - nicht gewollten - Anbieterwechsel auf den Weg zu bringen. | Foto: Pixabay
  • Vor einer eventuellen Betrugsmasche warnt der lokale Energieversorger "ELE": Am Telefon fragen angebliche ELE-Mitarbeiter nach der Nummer des Stromzählers und dem aktuellen Zählerstand. Diese Daten können ausreichen, um einen - nicht gewollten - Anbieterwechsel auf den Weg zu bringen.
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In den letzten Tagen hat die "Emscher Lippe Energie GmbH" (ELE) von besorgten Kunden vermehrt Hinweise auf möglicherweise betrügerische Telefonanrufe erhalten. Dabei haben die Anrufer vorgegeben, im Auftrag der "ELE" zu handeln, Zählernummer und Zählerstand erfragt.

Die "ELE" weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Anrufe weder im Auftrag des Unternehmens, geschweige denn von Mitarbeitern der "ELE" durchgeführt würden. Der Energieversorger betont vielmehr, dass er niemals aktiv per Telefon Zählerdaten abfrage, denn auch diese zählen zu den vertraulichen persönlichen Daten, die man keinesfalls leichtfertig am Telefon preisgeben sollte. Vielmehr können Betrüger anhand von Zählernummer und Zählerstand zum Beispiel einen ungewollten Anbieterwechsel in Gang bringen.

Wer sich unsicher ist, ob es sich bei dem Anrufer wirklich um einen Mitarbeiter der "ELE" handelt, sollte sich daher über den telefonischen Kundenkontakt unter der 0209-16510 zunächst rückversichern.

Vielen Kunden kamen die Anrufe zurecht merkwürdig vor und sie haben sich deshalb auch bei der "ELE" gemeldet. Aber vielleicht ist die Zahl derer, die sich nicht gemeldet haben und auf die Anrufer hereingefallen sind, noch viel größer. Wer bereits Daten preisgegeben und damit ungewollt einen Vertrag geschlossen hat: Bei telefonisch geschlossenen Verträgen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Den Widerruf sollte man schriftlich an den Vertragspartner richten.

Musterbriefe dafür findet man im Internet, zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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