Auch Autobahnteilstücke auf Gladbecker Stadtgebiet betroffen
Tempolimits an Unfallschwerpunkten

Auch auf den Autobahnen A 2 und A 31 auf Gladbecker Stadtgebiet soll durch weitere Tempolimits die Verkehrssicherheit erhöht werden. | Foto: Archiv
  • Auch auf den Autobahnen A 2 und A 31 auf Gladbecker Stadtgebiet soll durch weitere Tempolimits die Verkehrssicherheit erhöht werden.
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Vor wenigen Tagen fand die jährliche Sitzung der Unfallkommission für Autobahnen im Regierungsbezirk Münster statt. Unter dem Vorsitz der Bezirksregierung Münster trafen sich Fachleute der Polizei und des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

Die Unfallkommission ist gesetzlich zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen verpflichtet und wertet die von der Polizei ermittelten Unfalldaten aus. Hierzu werden einzelne Streckenabschnitte näher betrachtet, um Hinweise auf die Unfallursachen zu erhalten. Anschließend beschließt die Unfallkommission über geeignete Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in den betroffenen Abschnitten zu erhöhen.

Im Jahr 2019 wurden für den Regierungsbezirk Münster insgesamt 16 Abschnitte identifiziert, auf denen sich überdurchschnittlich viele Unfälle ereignet haben. Gegenüber dem Jahr 2019 kam es zu einer geringen Steigerung von drei Abschnitten. Die Auswertungen durch die Unfallkommission hat ergeben, dass eine Vielzahl dieser Unfälle in diesen Abschnitten auf die Missachtung von Verkehrsvorschriften durch die Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist. Häufig wurde zu schnell oder unaufmerksam gefahren. Oft wurde der erforderliche Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern unterschritten.

Für einige Bereiche der Autobahnen im Regierungsbezirk Münster hat die Unfallkommission unter anderen weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschlossen. Auf Gladbecker Stadtgebiet sind sowohl die Autobahn A 2 als auch die Autobahn A 31 betroffen.

Auf der Autobahn A 2 gilt dies für den Bereich zwischen der Anschlussstelle Essen/Gladbeck und dem Autobahndreieck Bottrop in Fahrtrichtung Oberhausen. Die bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 Stundenkilometer - zeitlich beschränkt zwischen 6 bis 19 Uhr - im Bereich Autobahndreieck Bottrop bis Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt wird zukünftig bereits ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck gelten. Da sich die bereits geltende Geschwindigkeitsreduzierung aus dem Jahr 2017 zur Unfallbekämpfung nach vorliegenden Erkenntnissen bewährt hat, wird der Bereich ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck aufgrund der Unfallentwicklung im vergangenen Jahr dort nun mit einbezogen.

Und auf der Autobahn A 31 in Fahrtrichtung Bottrop wird es ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Anschlussstelle Gladbeck bis zum Autobahndreieck Bottrop geben. Begründet wird die Entscheidung damit, dass insbesondere in verkehrsärmeren Zeiten es in diesem Bereich zu Unfällen in Zusammenhang mit unangepassten Geschwindigkeiten, zu geringen Sicherheitsabständen und aufgrund von Unachtsamkeit der Unfallverursacher gekommen sei. Daher wird im direkten Bereich des Autobahndreiecks Bottrop - rund 1.300 Meter vor der Auffahrt zur A 2 - zukünftig die derzeitige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 80 Stundenkilometer reduziert.

Die beiden genannten Maßnahmen sollen baldmöglichst umgesetzt und im Jahr 2021 von der Unfallkommission auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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