Keine Maske in Randzonen?
Stadt Gladbeck regt Lockerung der Maskenpflicht an

Der Krisenstab der Stadt Gladbeck hat am Montag (7. Juni) beschlossen, die Maskenpflicht im erweiterten Innenstadtbereich kurzfristig aufheben zu wollen. Dazu ist allerdings die Zustimmung des Kreis Recklinghausen erforderlich. Daher ist noch unklar, wann und ob diese Regelung in Kraft treten kann.

Die Gladbecker Stadtverwaltung will nun beim zuständigen Kreis Recklinghausen eine Anpassung der Allgemeinverfügung anstoßen. Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte soll die Maskenpflicht in den Randbereichen der Fußgängerzone vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises möglichst bereits in den nächsten Tagen fallen. Ab wann diese Regelung konkret gilt, steht noch nicht fest.

Maskenpflicht in der Fußgängerzone und auf dem Markt bleibt

Unberührt davon bleibt vorerst die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in der Fußgängerzone, auf dem Willy-Brandt-Platz und dem Marktplatz sowie auf den Marktplätzen in Zweckel und Rosenhügel an Markttagen.

Beim Erreichen der Stufe 1, die ab einem Inzidenzwert von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eintritt, könnte durch den Kreis auch im gesamten Bereich der Fußgängerzone die Maskenpflicht aufgehoben werden. Kurzfristig werden jetzt auch die städtischen Brunnen und Wasserspielanlagen wieder in Betrieb genommen

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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