Stadt Gladbeck sieht keine rechtliche Möglichkeit zur Fortsetzung
Sicherheitsdienst an der Steinstraße 72 wurde eingestellt
Mit Wirkung zum 19. Juli hat die Stadt Gladbeck den Vertrag für den privaten Sicherheitsdienst an der Steinstraße 72 aufgekündigt. Eine dauerhafte Beauftragung des privaten Sicherheitsunternehmens an der Immobilie durch die Kommune sei rechtlich nicht weiter möglich, so die Begründung aus dem Rathaus.
Vor dem Hintergrund der höheren Inzidenzwerte und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung habe man den Einsatz an der Immobilie bisher als präventive Maßnahme begründen können, schreibt die Stadt in einer Mitteilung an die Medien. „Aufgrund des Wegfalls der Kontaktbeschränkungen ist nun eine weitere Beauftragung nicht mehr möglich“, erklärt Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.
Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, auf dem die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich im eigenen Interesse für die Einhaltung der Hausordnung und anderer Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens Verantwortung tragen muss, stellt Gregor Wirgs fest: „Wir haben die Erwartung, dass die Hausverwaltung zeitnah eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreift.“ Die Hausverwaltung sei deshalb von der Stadtverwaltung bereits schriftlich aufgefordert worden, zeitnah selbst entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und auch die Polizei werden weiterhin täglich an der Steinstraße im Rahmen der üblichen Kontrollen Präsenz zeigen.
Die Verwaltung versichert, man werde die Immobilie insgesamt sehr eng begleiten und in regelmäßigen Gesprächen mit den Nachbarn bleiben. Diesbezüglich wird auf den "Runden Tisch" verwiesen, der im Juni in der Stadthalle stattfand. Neben kontinuierlichen Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen durch die Stadt und die Polizei wurden weitere Maßnahmen bereits ergriffen: So wird die Sozialarbeit verstärkt sowie ein Quartiersmanagement ab 2022 seine Arbeit aufnehmen, zudem hat die Stadt die Stelle des Problemimmobilienkoordinators geschaffen. Parallel wurde das Prüfverfahren für eine Sanierungssatzung angestoßen, ein Halteverbot befindet sich in der Einrichtungsphase und die Stadt befindet sich in Vertragsverhandlungen für den Ankauf einer Wohnung innerhalb des Gebäudes.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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