Erleichterung für den Einzelhandel
Shoppen ohne Corona-Test
Das Land NRW wird die Testpflicht und Terminvereinbarung für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ab Freitag, 28. Mai, mit der nächsten Coronaschutzverordnung aufheben.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Freitag, 28. Mai, die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Einzig die Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmetern bleibt bestehen. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist eine Person pro zehn Quadratmeter zugelassen.
Weiterhin Regeln für Gastronomen
Für Gastronomen bleiben die Regelungen hingegen weitestgehend unverändert: Die Öffnung der Außengastronomie kann bei einer Inzidenz von unter 100 weiterhin nur mit Test und Platzpflicht erfolgen. Immerhin fällt das 50-Meter-Umkreis-Verzehrverbot zukünftig weg. Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 50 ist der Besuch der Außengastronomie auch ohne Test möglich, auch die Innengastronomie darf dann mit Test und Platzpflicht öffnen.
Maske weiterhin Pflicht
Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht komplett. Geimpfte und Genesene (Immunisierte) stehen negativ Getesteten weiterhin gleich. Für alle Personen – somit auch für Geimpfte und Genesene – gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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