Regelung an Markttagen im Bereich der Horster Straße
Maskenpflicht in Gladbeck-Mitte mit Ausnahmen
Kein Ende nehmen wollen die Diskussionen zum Thema "Maskenpflicht an Wochenmarkt-Tagen". Nun hat die Stadt Gladbeck nochmals reagiert und erklärt in einer neuerlichen Mitteilung die geltenden Regelungen.
Wie aus dem Rathaus gemeldet wird, gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase für den Wochenmarkt auf dem Marktplatz sowie für die Stände entlang der Horster Straße im Bereich der Fußgängerzone gilt. Das heißt, beim Betreten des Wochenmarktes auf dem Marktplatz und beim Einkauf an den Ständen an der Horster Straße ist für Verkäufer und Kunden ausdrücklich ein Mundschutz vorgeschrieben.
Auf diese Pflicht weist nach Angaben der Verwaltung auch eine entsprechende Beschilderung hin. Geplant sind ab sofort auch verstärkte Kontrollen durch den "Kommunalen Ordnungsdienst".
Demnach gilt für Passanten, die zwar auf der Horster Straße unterwegs sind, aber nicht an den Ständen einkaufen, die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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