Reaktion auf neue Verordnung
Kreis passt Corona-Berichterstattung an
Seit dem 16. Januar gilt landesweit eine neue Test- und Quarantäneverordnung. Die damit einhergehenden Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Corona-Zahlen, die der Kreis täglich veröffentlicht. Künftig können keine Zahlen mehr zu Genesenen und aktuell Infizierten im Dashboard aufgeführt werden.
In der Vergangenheit sind Infizierte durch das Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen worden. Dies ist seit der neuen Verordnung nicht mehr vorgesehen. Für Infizierte endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen. Bei Symptomfreiheit können sie sich bereits an Tag sieben vorzeitig aus der Quarantäne freitesten. Sie sind nicht mehr verpflichtet, dem Gesundheitsamt das negative Testergebnis zuzusenden, müssen das Ergebnis jedoch bei Kontrollen vorweisen können.
Das alles hat zur Folge, dass dem Gesundheitsamt die Information, dass sich jemand nicht mehr in Quarantäne befindet und somit rechtlich als genesen gilt, nicht mehr in allen Fällen vorliegt. Entsprechend können diese Daten nicht mehr belastbar aus der Datenbank, mit der die Kreisverwaltung die Kontaktnachverfolgung vornimmt, ausgegeben werden.
Da sich die Zahl der aktuell Infizierten in der Statistik aus der Differenz der Infektionen zu den Genesenen ergibt, ist auch dieser Wert nicht mehr ausweisbar. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt wird die Quote der Personen, die während der Infektion Symptome entwickelt haben. Für diese Auswertung sind die aktuellen Fallzahlen zu hoch. Neu aufgenommen wird hingegen die Hospitalisierungsquote auf der Grundlage der Nachmeldungen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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