Kreis weitet Angebot aus
Kostenlose Impfstelle kommt in die Gladbecker Innenstadt
Die Nachfrage nach Booster-Impfungen ist so groß, dass laut Erlass auch die Kommunen wieder ins Impfgeschehen eingreifen sollen. Im Kreis Recklinghausen sind einige stationäre Impfstellen bereits konkret in der Vorbereitung auf den Start, für einige weitere laufen noch die Planungen. In Gladbeck wird es eine Impfstelle zentral in der Innenstadt geben. Der genaue Standort und die Öffnungszeiten sollen in der kommenden Woche bekannt gegeben werden.
Die erste stationäre Impfstelle öffnet am Samstag, 20. November, in Oer-Erkenschwick ihre Pforten.
Weitere Impfstellen im Kreisgebiet werden eröffnen in Dorsten im Altstadttreff am Hauptbahnhof, in Gladbeck zentral in der Innenstadt, in Herten beim DRK an der Gartenstraße, in Marl im Einkaufszentrum Marler Stern, in Recklinghausen beim DRK an der Kölner Straße sowie zentral in der Innenstadt.
Darüber hinaus ist das Team der Impf-Koordinierungsstelle des Kreises mit den Städten in Gesprächen über mögliche weitere stationäre Impfstellen. Nähere Informationen, wann die einzelnen Impfstellen öffnen und wie die jeweiligen Öffnungszeiten sein werden, werden in der nächsten Woche bekannt gegeben. Terminbuchungen und Vormerkungen sind für diese Impfstellen noch nicht möglich.
Patrick Hundt, Leiter der Impfkoordination, hat eine dringende Bitte: "Wer bereits einen Termin für eine Impfung vereinbart hat, soll diesen bitte wahrnehmen und nicht zugunsten eines früheren Termins absagen. Derzeit gibt es eine so große Zahl von booster-berechtigten Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die auch als erste Anfang des Jahres geimpft worden sind. Darum ist wichtig, dass nicht einzelne Personen an mehreren Stellen Termine blockieren, so dass möglichst viele Menschen geimpft werden können."
Erst-, Zweit und Booster-Impfungen möglich
An allen stationären Impfstellen sind Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für Personen ab 12 Jahren möglich. Als Impfstoff steht das Vakzin von BioNTech zur Verfügung. Mitzubringen sind Personalausweis, Impfpass und Krankenkassenkarte. Wer zur Booster-Impfung kommt, benötigt auch den Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen, bestenfalls den Laufzettel von den vorangegangenen Impfungen.
Bei den Booster-Impfungen orientieren sich die Impf-Teams an den sechs Monaten, die für den Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Booster-Impfung liegen sollen. Impfungen mit einem deutlich geringeren zeitlichen Abstand sind nur bei Booster-Impfungen für eine vorherige Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson vorgesehen.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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