Verstöße gegen das Ansammlungsverbot
Gladbeck: KOD und Polizei verhängen 15 Bußgelder
Seit dem 22. März herrscht ein strenges Ansammlungsverbot. „ Insgesamt haben wir bisher weder im Nordpark noch anderswo Menschenmassen gesichtet. Ganz im Gegenteil, generell stellenwir fest, dass sich die Menschen überwiegend an die Regeln halten“, zeigt sich
Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs zufrieden. Doch auch wenn die Lage insgesamt ruhig ist, kontrollieren die Stadt Gladbeck und die Polizei regelmäßig das Stadtgebiet und greifen bei Verstößen entsprechend durch.
.Die ersten 15 Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 200 Eurogehen an Unbelehrbare, die sich nicht an die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie halten. Drei Bußgelder aufgrund des Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen wurden davon im Nordpark ausgesprochen, fünf weitere folgten am Skaterpark und sieben an der Steinstraße. Acht Mal wurde der Kommunale Ordnungsdienst tätig, sieben Mal die Polizei.
Die Ordnungsbehörden bitten trotz eigener Kontrollen darum, bei Verstößen gegen dieAuflagen zum Corona-Schutz und dem Ansammlungsverbot die KOD-Hotline unter Tel.
02043 / 99-2888 bzw. nach 20 Uhr auch die Polizei über 110 anzurufen.
Darüber hinaus sind auch Mitarbeiter des Jugendamtes und anderer städtischer Dienststellenim Einsatz, um die Einhaltung der Verbote zu kontrollieren und zu informieren. Vor allem den
geschlossenen Spielplätzen statten die Mitarbeiter regelmäßige Besuche ab.
Sie werden dabei von den Kooperationspartnern der offenen Kinder- und Jugendarbeit, wie
den Falken und der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde, unterstützt.
Dies stößt beivielen Gladbeckern auf positive Resonanz: „Die Menschen, die sie unterwegs angetroffen haben, haben sich häufig sogar dafür bedankt, dass Kontrollen durchgeführt werden“, berichtet Gregor Wirgs. Insgesamt sind über 30 städtische Mitarbeiter in die Kontrollen eingebunden.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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