Einheitliche Bußgelder im ganzen Kreis Recklinghausen
Gladbeck: Bis zu 150 Euro Strafe ohne Maske
Nach Absprache mit den anderen Städten des Kreises Recklinghausen hat nun auch Gladbeck die Höhe von Strafzahlungen bei Missachtung der sogenannten "Maskenpflicht" festgelegt.
Seit dem 27. April gibt es landesweit die Pflicht zum örtlichen Tragen einer Alltagsmaske, eines Schals oder eines Tuches, damit Mund und Nase bedeckt sind. Diese Regel gilt im öffentlichen Nahverkehr, in allen Geschäften, auf den Märkten, in Arztpraxen und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen sowie bei Dienstleistern, in der Stadtverwaltung und bei Sparkassen und Banken.
Wer jetzt dagegen verstößt, kann beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 35 Euro verwarnt werden. Jedes weitere Mal kostet dann bereits 150 Euro. Ladenbesitzer sind dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten. Kunden, die sich nicht daran halten, können ggf. des Geschäftes verwiesen werden. Im Streitfall kann auch das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden, teilte Peter Breßer-Barnebeck von Seiten der Stadt Gladbeck mit.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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