Urteil ein Tag nach der Festnahme
Geldstrafe für Ladendiebin

Nur einen Tag nach ihrer Festnahme in Brauck wurde eine 32-jährige Ladendiebin vom Amtsgericht Gladbeck zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. | Foto: Pixabay
  • Nur einen Tag nach ihrer Festnahme in Brauck wurde eine 32-jährige Ladendiebin vom Amtsgericht Gladbeck zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
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Eine 32-jährige Frau aus Karlsruhe wurde jetzt am Amtsgericht in Gladbeck zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie einen Tag zuvor einen Ladendiebstahl begangen hatte.

Der Frau wurde einfacher Ladendiebstahl vorgeworfen und muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zahlen - in Form von 90 Tagessätzen zu 10 Euro.

Ein Ladendetektiv (47-jähriger Duisburger) hatte die Frau am Vorabend 18.50 Uhr) dabei beobachtet, wie sie in einem Markt an der Horster Straße in Brauck mehrere Rasierklingen und eine elektrische Zahnbürste in ihre Tasche packte und den Laden verließ, ohne zu bezahlen. Er sprach sie daraufhin an und hielt sie bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Nach bisherigen Erkenntnissen war die Täterin mit einem Mann unterwegs, der sich aber nach der Ansprache des Detektivs direkt in unbekannte Richtung entfernte. Eine nähere Beschreibung der Person liegt bisher nicht vor.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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