"November-Lockdown"
Diese Corona-Regeln gelten in Gladbeck

Mit dem 2. November gelten auch in Gladbeck strengere Corona-Regeln.
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  • Mit dem 2. November gelten auch in Gladbeck strengere Corona-Regeln.
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Seit dem 2. November gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW und damit auch in Gladbeck. Die neue Verordnung bringt neben den bereits bestehenden Regelungen auch für zahlreiche städtische Einrichtungen und Angebote weitere Änderungen mit sich.

Kultur
Im Bereich „Kultur“ werden Institutionen wie die Stadthalle, die Jugendkunstschule, das Museum, die Musikschule und die Neue Galerie ab sofort vorerst bis zum 30. November geschlossen. Auch die Kurse der VHS müssen bis zum Ende des Monats abgesagt werden, lediglich Grundbildungsangebote, die der Integration dienen, sowie nachträgliche Schulabschlüsse samt Prüfungen bietet die Volkshochschule weiterhin an. Das Archiv bleibt geöffnet und auch die Stadtbücherei kann weiterhin genutzt werden.

Sport
Im Bereich „Sport“ wird es für die Vereine ebenfalls weitere Einschränkungen geben: So hat die Stadt Gladbeck auf Grundlage der aktuellen Verordnung alle Bäder, Sportanlagen und Hallen für den Vereinssport und die weitere Nutzungen gesperrt. Sportveranstaltungen und Wettkämpfe werden bis zum 31. Dezember nicht durchgeführt und auch die Vereinsheime bleiben geschlossen.
Ausnahme ist der Schulsport, der auf Hallen, Plätzen und in den Bädern weiter stattfinden darf. Auch das Training an den nordrhein-westfälischen Bundes- und Landesstützpunkten ist gestattet.

Erlaubt ist zudem auch in den kommenden Wochen die Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel, für den weiterhin das Stadion in Wittringen (Landesstützpunkt der Leichtathleten) sowie die Marathonbahn zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass Sport nur mit maximal zwei Personen oder Personen eines Haushaltes betrieben werden darf.

Spielplätze und Jugendeinrichtungen
Die städtischen Spielplätze können ebenfalls weiter genutzt werden. Dabei sind jedoch für Begleitpersonen das Tragen einer Maske und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Nutzern verpflichtend, Kinder im Vorschulalter dürfen beim Spielen die Abstände unterschreiten und müssen keine Maske tragen.

Die Freizeittreffs können als Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe weiterhin besucht werden, jedoch wird die Besucherzahl auf maximal zehn Personen begrenzt.

Beerdigungen und Hochzeiten
Bei Beerdigungen und Trauungen dient die Höchstzahl von 25 Personen als Maßstab, wobei auch hier in städtischen Gebäuden Abstände und Maskenpflicht eingehalten werden müssen. Diese gilt auch auf dem Willy-Brandt-Platz vor dem Alten Rathaus. Zudem empfiehlt die Stadtverwaltung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Friedhöfen.

Gastronomie
Darüber hinaus sind auch die Gastronomien in Gladbeck geschlossen, nur noch eine Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig. Die Speisen dürfen jedoch in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle nicht verzehrt werden. Im Einzelhandel wird die maximale Personenzahl in den Geschäftsräumen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.

Während des "November-Lockdowns" gelten etwas andere Regeln, als noch im Frühjahr. So bleiben etwa Schulen und Kindergärten geöffnet.
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Mit dem 2. November gelten auch in Gladbeck strengere Corona-Regeln.
Während des "November-Lockdowns" gelten etwas andere Regeln, als noch im Frühjahr. So bleiben etwa Schulen und Kindergärten geöffnet.
Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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