Neue Vorschriften und Einschränkungen ab Samstag, 24. April
"Bundes-Notbremse" gilt auch in Gladbeck

Ab Samstag, 24. April, gelten auch in Gladbeck die Vorschriften der "Bundes-Notgrenze", mit der die Corona-Pandemie zumindest abgebremst - möglichst sogar gestoppt - werden soll. | Foto: Pixabay
  • Ab Samstag, 24. April, gelten auch in Gladbeck die Vorschriften der "Bundes-Notgrenze", mit der die Corona-Pandemie zumindest abgebremst - möglichst sogar gestoppt - werden soll.
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Am gestrigen Donnerstag, 22. April, passierte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ den Bundesrat. In Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen bundeseinheitliche Maßnahmen greifen, um die dritte Welle der Pandemie zu bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen zu stoppen.

Aktuell liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen bei 205,5 (Stand 23. April, 6 Uhr), so dass davon auszugehen ist, dass auch in Gladbeck (214,3) die „Notbremse“ nach Inkrafttreten greifen wird.

Als eine zentrale Maßnahme sieht das Gesetz auch eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr vor. Ausgenommen ist das Treiben von Sport allein bis 24 Uhr. Die Stadt Gladbeck kündigt bereits an, man werde die Einhaltung der Regelung in enger Abstimmung mit der Polizei kontrollieren. Dazu ist vorgesehen, die Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unter der Woche und an den Wochenenden bis mindestens Mitternacht zu erweitern.

Zur Kontaktvermeidung sind private Treffen nur noch zwischen einem Haushalt und maximal einer weiteren Person zulässig. Für den Einzelhandel des täglichen Bedarfs gelten dann begrenzte Kundenzahlen je nach Größe des Geschäftes. Der übrige Einzelhandel darf bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping mit tagesaktuellem Schnelltest anbieten, bei höheren Inzidenzen bleiben die Geschäfte geschlossen und es wird lediglich „Click & Collect“ möglich sein.

Körpernahe Dienstleistungen, wie medizinische und ähnliche Dienstleistungen, bleiben mit FFP2-Maske erlaubt, ebenso sowie Friseurbesuch und Fußpflege zusätzlich mit tagesaktuellem Schnelltest. Gastronomie (ausgenommen Abhol- und Lieferservice), Kultur und Freizeitangebote werden ebenfalls geschlossen bleiben oder wieder eingeschränkt werden.

Auch Schulen sollen bei einer Inzidenz von über 165 Distanzunterricht anbieten. Liegt die Inzidenz unter diesem Wert, ist mit 2-maligem Test pro Woche Wechselunterricht möglich.

Der Krisenstab der Stadt Gladbeck wird am heutigen Freitag, 23. April, über die weitere Umsetzung der bevorstehenden Maßnahmen beraten

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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