Impfen im Kreis Recklinghausen
Ab sofort Registrierung für Restimpfdosen möglich

Ab sofort können sich Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen I, II und III, die im Kreis Recklinghausen leben, beim Impfzentrum des Kreises für Restimpfdosen registrieren. Durch die gezielte Abfrage der Impfberechtigung soll gewährleistet werden, dass Personen, die zwar eine Berechtigung haben, jedoch noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, die Chance auf eine Impfung bekommen. (Hier geht es zum Portal.)

Sollte sich herausstellen, dass es im Impfzentrum an einem Tag Restimpfdosen gibt, wird telefonisch Kontakt zu Personen aufgenommen, die sich in dem Portal registriert haben.

Kriterium für die Wahl der Personen ist neben der Reihenfolge der Prioritätsgruppen beispielsweise auch die Dauer der Anreise zum Impfzentrum oder die Art des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Wer sich auf der Seite registriert, kann auswählen, welche Impfstoffe in Frage kommen.

"Wir können natürlich keine Garantie geben, dass registrierte Personen tatsächlich angerufen werden, weil wir davon ausgehen, dass sich wesentlich mehr Menschen registrieren werden als Restimpfdosen zur Verfügung stehen", sagt der Leiter des Impfzentrums, Patrick Hundt. Er weist auf eine Besonderheit hin: "In den letzten Tagen haben wir bei der Vergabe von Restimpfdosen nach unserer Liste mit Impfberechtigten festgestellt, dass viele bei uns gelistete Personen bereits beim Arzt geimpft worden sind. Das kostet immens viel Zeit, die wir in solchen Fällen aber nicht immer haben. Darum erlischt die Registrierung in unserem Portal nach einer Woche." Nur so könne sichergestellt werden, dass die Restimpfdosen nicht verfallen, da das Impfzentrum dann im Regelfall nur Personen anruft, die tatsächlich noch nicht geimpft sind. "Wer nach der Woche noch keine Impfung erhalten hat, kann sich natürlich erneut registrieren."

Dokumente bereithalten

Da der Anruf mit der Einladung zum Impftermin sehr kurzfristig erfolgen kann, sollten alle, die sich registrieren, die notwendigen Dokumente und Unterlagen vorbereiten, so dass sie zur Impfung auch vorgelegt werden können. Andernfalls ist eine Impfung nicht möglich. Neben dem Personalausweis, der Krankenkassenkarte und dem Impfpass, sofern vorhanden, ist auch der Nachweis vorzulegen, dass eine Impfberechtigung nach den Prioritätsgruppen I, II oder III vorliegt.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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