Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
28. April: 18 weitere Todesfälle im Kreis
Am heutigen Mittwoch wird im Kreis die traurige Zahl von 18 neuen Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. Auffällig dabei ist die Altersstruktur: Waren in der Vergangenheit vor allem sehr alte Menschen gefährdet, ist nun ein Drittel der Verstorbenen unter 70 Jahre alt. Und noch eine Veränderung sticht heraus: Die Gruppe mit den meisten Neuinfektionen sind derzeit die 10 bis 19-Jährigen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in dieser Altersgruppe liegt bei 311,1, während sie bei den Menschen ab 60 unter 100 sinkt. Die kreisweite Inzidenz insgesamt ist leicht gesunken und liegt bei 191,5 (-1,8 im Vergleich zum Vortag).
Demnach gibt es aktuell (Stand Mittwoch, 28. April, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 28.895 (+136 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 25.308 (+154) als genesen. 821 (+18) Todesfälle wurden registriert, davon 114 in Gladbeck. 2766 (-36) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon (64%) zeigen Symptome.
Es gibt 18 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Kreis Recklinghausen. Verstorben sind in Castrop-Rauxel drei Männer im Alter von 63, 65 und 73 Jahren, in Datteln eine 79-jährige Frau, in Dorsten eine 89 Jahre alte Frau, in Gladbeck zwei Frauen im Alter von 60 und 90 Jahren, in Haltern am See eine 71-jährige Frau, in Marl eine 76-jährige Frau und drei Männer im Alter von 46, 62 und 91 Jahren, in Oer-Erkenschwick ein 62 Jahre alter Mann und eine 77-jährige Frau, in Recklinghausen zwei Männer im Alter von 74 und 86 Jahren sowie eine 90-jährige Frau und in Waltrop ein 76-jähriger Mann.
150 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 45 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 23 müssen künstlich beatmet werden. Von 227 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 198 (87,2 %) belegt.
In den letzten sieben Tagen hat es 1176 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 191,5). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Impfstatus
Seit dem 27. Dezember wurden 155.139 (+2905) Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 28. April).
113.403 (+1818) Menschen haben erst eine der zwei notwendigen Impfungen erhalten.
41.810 (+1161) Menschen haben beide Impfungen erhalten.
Die Impfquote liegt bei 25,3 (+0,5) Prozent. Ziel ist es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen. Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner.
Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.
Mutiertes Virus
Dem Kreisgesundheitsamt wurden am 2. Februar die ersten drei Fälle gemeldet, in denen die britische Variante des Corona-Virus festgestellt worden ist. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen in Recklinghausen, Haltern am See und Gladbeck konnte nach den ersten Recherchen des Gesundheitsamts ausgeschlossen werden. Festgestellt wurden die drei Fälle im Rahmen von Sequenzierungen und Typisierungen.
Mittlerweile ist die britische Mutation B.1.1.7 die dominierende SARS-CoV-2-Variante in Deutschland und hat den Wildtyp weitestgehend verdrängt. Das ist besorgniserregend, weil B.1.1.7 nach bisherigen Erkenntnissen ansteckender als andere Varianten ist. Die Analyse der 7-Tage-Inzidenzen der letzten Wochen zeigen einen exponentiell ansteigenden Trend, basierend auf der 7-Tage-Inzidenz der VOC B.1.1.7 seit Kalenderwoche 2. Auf Grund des nun hohen Anteils von B.1.1.7 ist insgesamt nicht mit einer Abschwächung des Anstiegs zu rechnen. Mehr Informationen dazu beim RKI hier.
Fallzahlen
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage):
Castrop-Rauxel:
3506 (+21) Infizierte, davon 3014 (+37) genesen. 69 (+3) Todesfälle. 423 (-19) aktive Fälle. Inzidenz 248,1 (-2,8).
Datteln:
1744 (+10) Infizierte, davon 1536 (+7) genesen. 79 (+1) Todesfälle. 129 (+2) aktive Fälle. Inzidenz 153,2 (+5,8).
Dorsten:
2690 (+11) Infizierte, davon 2392 (+14) genesen. 63 (+1) Todesfälle. 235 (-3) aktive Fälle. Inzidenz 137,9 (-4).
Gladbeck:
4451 (+20) Infizierte, davon 3938 (+23) genesen. 114 (+2) Todesfälle. 399 (-5) aktive Fälle. Inzidenz 223,5 (-8).
Haltern am See:
928 (+9) Infizierte, davon 811 (+5) genesen. 11 (+1) Todesfälle. 106 (+3) aktive Fälle. Inzidenz 118,9 (+15,9).
Herten:
3125 (+11) Infizierte, davon 2732 (+18) genesen. 99 (=) Todesfälle. 294 (+7) aktive Fälle. Inzidenz 213,5 (-6,5).
Marl:
3992 (+16) Infizierte, davon 3475 (+15) genesen. 93 (+4) Todesfälle. 424 (-3) aktive Fälle. Inzidenz 176,1 (-11,8).
Oer-Erkenschwick:
1609 (+7) Infektionen, davon 1477 (+5) genesen. 60 (+2) Todesfälle. 72 (=) aktive Fälle. Inzidenz 105 (+12,7).
Recklinghausen:
5585 (+29) Infektionen, davon 4811 (+27) genesen. 202 (+3) Todesfälle. 572 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 234,3 (-0,9).
Waltrop:
1265 (+2) Infektionen, davon 1122 (+3) genesen. 31 (+1) Todesfälle. 112 (-2) aktive Fälle. Inzidenz 170,5 (-3,4).
25.308 (+154) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden.
Seit dem 11. März werden auch mobile und stationäre Tests am DRK-Zentrum Gladbeck (Gewerbegebiet Brauck) und am DRK-Beratungszentrum in der Gladbecker Innenstadt durchgeführt. Ansprechpartner ist dabei das DRK. Mehr Informationen dazu hier.
Aktuell gibt es in Gladbeck 18 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:
Drive-In-Teststationen gibt es auf dem Festplatz und am Schloss Wittringen.
Quarantäne: Im Fall eines positiven Testergebnissesmüssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes.
Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens 14 Tage nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden.
Ausnahme gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz: Wer bereits alle notwendigen Impfdosen verabreicht bekommen hat (Moderna, BioNTech und AstraZeneca benötigen zwei Impfungen, Johnsen&Johnsen nur eine) gilt laut RKI ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung als vollständig geschützt. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier).
Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Seit dem 8. Februar wird auch im Impfzentrum geimpft. Details zum Ablauf im Impfzentrum finden Sie hier.
Es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Männer und Frauen unter 60 Jahren werden aktuell nicht mehr mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft. Bereits vereinbarte Termine, für die dieser Impfstoff vorgesehen war, finden statt. Verimpft wird aber ein anderes Vakzin (BionTech oder Moderna).
Impfungen sind nur mit Termin möglich. Für Termine ist nicht der Kreis verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Die Terminvergabe ist seit dem 26. Januar für Personen über 80 Jahre möglich, wenn sie ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben. In diesem Schreiben findet man auch die Kontaktdaten. Mehr dazu hier.Um deutlich darzustellen, wer impfberechtigt ist und welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, wurde die neue Seite www.kreis-re.de/coronaimpfung eingerichtet.
Risikogebiet, Notbremse und Lockdown
Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 10.10.2020 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, muss der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt laut LZG bei 178,2. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Damit gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus musste der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. So hat der Kreis gemeinsam mit den Städten weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.
Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert. Seit dem 1. März sind Lockerungen für Friseure, ab dem 8. März auch für andere Branchen und Kultureinrichtungen in Kraft. Mehr Informationen zu den Lockerungen hier.
Notbremse
Ab dem 24. April 2021 greift in Kommunen mit einer Inzidenz die sogenannte "Notbremse". Erstmalig in der Pandemie gelten bundesweit einheitliche Regeln, wenn eine Stadt oder ein Landkreis die Inzidenz von 100 an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Diese kommen ab dem übernächsten Tag zur Anwendung. Mehr dazu hier:
Eine erweiterte Maskenpflicht trat in Deutschland am 25. Januar in Kraft.
Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Ausgangsbeschränkung
Seit dem 24. April 2021 gilt: Überall dort, wo die Notbremse in Kraft tritt, müssen Bürger zwischen 22 und 5 Uhr zu Hause bleiben. Sport wie Joggen oder Spaziergänge sind alleine bis 24 Uhr im Freien möglich. Ausnahmen gibt es für Menschen, die arbeiten und für medizinische Notfälle.
Homeoffice-Pflicht
Am 27. Januar trat die sogenannte "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Nach einer Verlängerung bis Ende Juni 2021 gilt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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