Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
25. Juni: "Inzidenz Null" in vier Städten
Die Kreisinzidenz pendelt sich am heutigen Freitag bei 6,0 ein (-0,7 im Vergleich zum Vortag). Dabei gibt es zwei erfreuliche Beobachtungen: Zum einen sinkt die Zahl der aktiv Infizierten erstmals seit Monaten wieder in den zweistelligen Bereich. Zum anderen melden gleich vier Städte eine Inzidenz von Null - keine Infektionen in den letzten sieben Tagen.
Demnach gibt es aktuell (Stand Freitag, 25. Juni, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 31.702 (+6 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 30.645 (+59) als genesen. 962 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 147 in Gladbeck. 95 (-27) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon (66%) zeigen Symptome.
10 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 4 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 4 müssen künstlich beatmet werden. Von 227 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 191 (84,1 %) belegt.
In den letzten sieben Tagen hat es 37 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 6,0). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Impfstatus
Seit dem 27. Dezember wurden 320.528 (+2744) Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 23. Juni). Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner.
103.339 (-5140) Menschen haben erst eine von zwei notwendigen Impfungen erhalten.
217.189 (+7884) Menschen sind vollständig geimpft.
Die Impfquote in NRW liegt laut RKI bei 54,4 (+0,6) Prozent. Ziel ist es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen.
Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.
Virusvarianten
Dem Kreisgesundheitsamt wurden am 2. Februar in Recklinghausen, Haltern am See und Gladbeck die ersten drei Fälle gemeldet, in denen die britische Variante des Corona-Virus (Alpha) festgestellt worden ist.
Seit Anfang Mai 2021 ist nun auch die indische Variante (Delta) im Kreis angekommen. Die ersten drei Fälle wurden aus Gladbeck und Dorsten gemeldet (mehr dazu hier).
Der Anteil der Delta-Variante ist in Deutschland gestiegen und lag in der ersten Juniwoche 2021 bei 6,2%. Die britische Variante Alpha ist mit einem Anteil von 86% auch weiterhin die dominierende SARS-CoV-2 Variante in Deutschland, wobei davon auszugehen ist, dass der Rückgang von Alpha mit dem steigenden Anteil von Delta einhergeht und damit zu rechnen ist, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.
Mehr Informationen dazu beim RKI hier.
Fallzahlen
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage gerechnet auf 100.000 Einwohner):
Castrop-Rauxel:
3872 (=) Infizierte, davon 3779 (+3) genesen. 87 (=) Todesfälle. 6 (-3) aktive Fälle. Inzidenz 0 (-2,7).
Datteln:
1826 (=) Infizierte, davon 1739 (+4) genesen. 83 (=) Todesfälle. 4 (-4) aktive Fälle. Inzidenz 0 (-2,9).
Dorsten:
2904 (+2) Infizierte, davon 2817 (-1) genesen. 73 (=) Todesfälle. 14 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 8 (+2,6).
Gladbeck:
4868 (=) Infizierte, davon 4711 (+6) genesen. 147 (=) Todesfälle. 10 (-6) aktive Fälle. Inzidenz 7,9 (=).
Haltern am See:
1002 (=) Infizierte, davon 987 (+1) genesen. 13 (=) Todesfälle. 2 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 0 (-5,3).
Herten:
3555 (+2) Infizierte, davon 3426 (+8) genesen. 115 (=) Todesfälle. 14 (-6) aktive Fälle. Inzidenz 8,1 (+1,6).
Marl:
4410 (=) Infizierte, davon 4281 (+4) genesen. 120 (=) Todesfälle. 9 (-4) aktive Fälle. Inzidenz 2,4 (=).
Oer-Erkenschwick:
1761 (=) Infektionen, davon 1686 (=) genesen. 67 (=) Todesfälle. 8 (=) aktive Fälle. Inzidenz 9,5 (-3,2).
Recklinghausen:
6190 (+2) Infektionen, davon 5940 (+6) genesen. 222 (=) Todesfälle. 28 (-4) aktive Fälle. Inzidenz 13,5 (=).
Waltrop:
1314 (=) Infektionen, davon 1279 (=) genesen. 35 (=) Todesfälle. 0 (=) aktive Fälle. Inzidenz 0 (-3,4).
30.586 (+26) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden.
Seit dem 11. März werden auch mobile und stationäre Tests am DRK-Zentrum Gladbeck (Gewerbegebiet Brauck) und am DRK-Beratungszentrum in der Gladbecker Innenstadt durchgeführt. Ansprechpartner ist dabei das DRK. Mehr Informationen dazu hier.
Aktuell gibt es in Gladbeck 26 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:
- Apothekerin Dorothee Pradel (Elefanten-Apotheke) in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-29222
- Holzwarth Apotheke Gladbeck (Corina Holzwarth) in Zweckel, Dorstener Straße 3, Tel. 02043-9571900, Online-Anmeldung unter www.Holzwarth-Apotheke-Gladbeck.de
- DRK Kreisverband Gladbeck, diverse Teststellen im gesamten Stadtgebiet, Online-Anmeldung unter www.drk-gladbeck.de
- Teststelle Drive-In in Wittringen, Burgstraße 64, E-Mail-Anmeldung: gladbeck@schnelltest.nrw
- Teststelle Parkplatz Stewes Hagebaumarkt in Gladbeck-Ost, Krusenkamp 15, E-Mail-Anmeldung: hagebaumarkt.gladbeck@hi-competence.com
- Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Festplatz Horster Straße, Online-Anmeldung: www.testcov.de
- Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Hochstraße 29-31, Online-Anmeldung: www.testcov.de
- Praxis Ahmet Altunbas in Brauck, Horster Straße 412, Tel. 02043-39888
- Praxis Dipl.-Med. Anett Aurich in Brauck, Roßheidestraße 170, Tel. 02043-34343
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Ost, Bülser Straße 55 bis 57, Tel. 02043-61191
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Mitte, Teststelle City-Center, Hochstraße 51 bis 53 (1. Etage), Testungen spontan vor Ort oder online buchbar über www.medco-testzentrum.de
- Praxis Dres. med. Böhmeke, Schmidt, Widjaja, Goethestraße 9, Telefon: 02043 378837
- Hausarztzentrum Butendorf in Butendorf, Horster Straße 137, Tel. 02043-29460 und 0157-38459010
- Zahnkosmetik Tanja Diedring in Zweckel, Feldhauser Straße 224, Tel. 0151-67601159
- Thomas Hanisch in Rentfort, Kampstraße 47, Tel. 02043-295351
- Dres. Ulrich und Erna-Maria Heil in Butendorf, Horster Straße 87, Tel. 02043-32200
- Dr. Henning Keimer in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 24-26, Tel. 02043-987480
- Dr. med. Ralf Makowka in Rentfort, Kampstraße 5
- Dr. Jens Reese in Gladbeck-Mitte, Lambertistraße 23, Tel. 02043-22590
- Markus Reumkens in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 3, Tel. 02043-64826
- Gemeinschaftspraxis Dr. med Andreas Schulte-Terhusen, Dr. med Dietmar Krause, Johannes Maas, Dr. med. Claudia Klink in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-20610
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Händelstraße. 14, Telefon: 02043-51014
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Kardinal-Hengsbach-Platz 1, Tel. 02043-59600
- Praxis Lambert Timphus in Gladbeck-Mitte, Mittelstraße 38, Tel. 02043-23301
- Sepideh Vaezy in Gladbeck-Mitte, Bottroper Straße 127a, Tel. 02043-21006
Quarantäne: Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes.
Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens 14 Tage nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden.
Ausnahme gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz: Wer bereits alle notwendigen Impfdosen verabreicht bekommen hat (Moderna, BioNTech und AstraZeneca benötigen zwei Impfungen, Johnsen&Johnsen nur eine) gilt laut RKI ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung als vollständig geschützt. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier).
Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Seit dem 8. Februar wird auch im Impfzentrum geimpft. Details zum Ablauf im Impfzentrum finden Sie hier.
Es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Männer und Frauen unter 60 Jahren werden aktuell nicht mehr mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft. Bereits vereinbarte Termine, für die dieser Impfstoff vorgesehen war, finden statt. Verimpft wird aber ein anderes Vakzin (BionTech oder Moderna).
Impfungen sind nur mit Termin möglich. Für Termine ist nicht der Kreis verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Um deutlich darzustellen, wer impfberechtigt ist und welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, wurde die neue Seite www.kreis-re.de/coronaimpfung eingerichtet.
Seit Montag, 7. Juni, kann jeder Bürger einen Impftermin vereinbaren, ohne dass ein Nachweis für eine Berechtigung benötigt wird. So zumindest die Theorie. In der Praxis hat das Land den Kommunen mitgeteilt, dass der Impfstoff im Juni so knapp ist, dass voraussichtlich keine Erstimpfungen möglich sind und somit auch keine neuen Termine in den Impfzentren vergeben werden können. Die Zweitimpfungen sollen wie geplant stattfinden.
Risikogebiet, Notbremse und Lockdown
Der Kreis Recklinghausen galt vom 10.10.2020 bis 02.06.2021 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, musste der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt laut LZG bei 6,4. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Ab einer Inzidenz von 35 gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus muss der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Diese wurde am 12. Juni 2021 wieder teilweise gelockert. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.
Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert. Seit dem 1. März sind Lockerungen für Friseure, ab dem 8. März auch für andere Branchen und Kultureinrichtungen in Kraft. Mehr Informationen zu den Lockerungen hier.
Notbremse
Ab dem 24. April 2021 griff in Kommunen mit einer Inzidenz die sogenannte "Notbremse". Erstmalig in der Pandemie galten bundesweit einheitliche Regeln, wenn eine Stadt oder ein Landkreis die Inzidenz von 100 an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Diese kamen ab dem übernächsten Tag zur Anwendung.
Am 21. Mai wurde die Bundesnotbremse wieder aufgehoben.
Eine erweiterte Maskenpflicht trat in Deutschland am 25. Januar in Kraft.
Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung endete am 21. Mai. Vom 24. April bis 21. Mai 2021 galt: Überall dort, wo die Notbremse in Kraft tritt, müssen Bürger zwischen 22 und 5 Uhr zu Hause bleiben. Sport wie Joggen oder Spaziergänge sind alleine bis 24 Uhr im Freien möglich. Ausnahmen gibt es für Menschen, die arbeiten und für medizinische Notfälle.
Homeoffice-Pflicht
Am 27. Januar trat die sogenannte "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Nach einer Verlängerung bis Ende Juni 2021 gilt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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