Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
24. November: Neun Tote, darunter 29-jährige Frau
Am morgigen 25. November soll die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" auslaufen. Damit fällt es den Ländern zu, selbst eine Notlage festzustellen und entsprechende Regeln durchzusetzen. In NRW etwa gilt seit heute die 2G-Regel im Freizeitbereich und die 3G-Regel im Personenverkehr und am Arbeitsplatz (mehr dazu hier).
Im Kreis Recklinghausen ist die Sieben-Tage-Inzidenz weiter gestiegen und liegt am heutigen Mittwoch bei 204,2 (+6 im Vergleich zum Vortag). Damit ist die Inzidenz das erste Mal seit sieben Monaten wieder über der 200er-Marke - das letzte Mal war das am 24. April der Fall. Über 2100 Menschen sind aktuell infiziert. Leider gibt es auch neun weitere Trauerfälle im Kreis. Neben acht älteren Menschen ist auch eine junge Frau nach Covid-Komplikationen gestorben.
Demnach gibt es aktuell (Stand Mittwoch, 24. November, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 41.187 (+200 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 38.033 (+148) als genesen. 1035 (+9) Todesfälle wurden registriert, davon 160 in Gladbeck. 2119 (+43) Personen gelten als aktiv infiziert. Ein Großteil davon (83,3%) zeigt Symptome.
Es gibt neun weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Kreis Recklinghausen. Verstorben sind eine 29-jährige und eine 86-jährige Frau aus Recklinghausen, ein 81-jähriger Mann aus Gladbeck, ein 82-jähriger Mann aus Herten, eine 75-jährige Frau aus Datteln, ein 84-jähriger und ein 89-jähriger Mann aus Haltern am See, eine 81-jährige Frau aus Marl und ein 85-jähriger Mann aus Waltrop.
102 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 23 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 10 Patienten müssen derzeit künstlich beatmet werden. Von 226 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 195 (86,3 %) belegt. Der Anteil der Covid-Erkrankten an allen aktuellen Intensivpatienten beträgt 11,8 Prozent.
In den letzten sieben Tagen hat es 1253 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 204,2). Die bisher als kritisch gesehene Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land NRW, die nun für verschiedene Regelstufen als Richtwert gilt, liegt bei 3,96 (-0,26). Dieser Wert beschreibt die Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist.
Impfstatus
Seit dem 27. Dezember wurden 421.734 (+1070 im Vergleich zur Vorwoche) Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 14. November). Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner. Die Impfzahlen werden jeden Montag aktualisiert.
9.715 (-783) Menschen haben erst eine von zwei notwendigen Impfungen erhalten.
412.019 (+1853) Menschen haben einen vollständigen Impfschutz.
28.705 (+8262) Menschen haben eine Booster-Impfung erhalten.
Die Impfquote in NRW liegt laut RKI bei 74,4 (+0,3) Prozent (Stand: 16. November). Ursprüngliches Ziel war es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen. Experten schätzen, dass das 2020 gesetzte Impfziel angesichts der deutlich ansteckenderen Deltavariante zu niedrig angesetzt war. Das RKI spricht aktuell von einer Zielimpfquote (Impfschutz durch vollständige Impfung) von 85 % für die 12– 59-Jährigen sowie von 90 % für Personen ab dem Alter von 60 Jahren.
Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.
Virusvarianten
Seit Anfang Mai 2021 ist die indische Variante (Delta) im Kreis angekommen.
Der Anteil der Delta-Variante ist in Deutschland rasant gestiegen und lag in der ersten Juniwoche 2021 bei 6,2%. Das ist vorbei: Innerhalb von nur drei Wochen hat Delta die britische Variante Alpha als dominierende SARS-CoV-2 Variante in Deutschland abgelöst.
Mehr Informationen dazu beim RKI hier.
Fallzahlen
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Dienstag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage gerechnet auf 100.000 Einwohner):
Castrop-Rauxel:
4841 (+27) Infizierte, davon 4494 (+23) genesen. 92 (=) Todesfälle. 255 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 225,6 (+13,6).
Datteln:
2368 (+7) Infizierte, davon 2167 (+17) genesen. 91 (+1) Todesfälle. 110 (-11) aktive Fälle. Inzidenz 155,6 (-8,6).
Dorsten:
3619 (+17) Infizierte, davon 3394 (+12) genesen. 78 (=) Todesfälle. 147 (+5) aktive Fälle. Inzidenz 120,8 (+12,1).
Gladbeck:
6376 (+32) Infizierte, davon 5978 (+18) genesen. 160 (+1) Todesfälle. 238 (+13) aktive Fälle. Inzidenz 193,3 (+23,8).
Haltern am See:
1319 (+11) Infizierte, davon 1188 (+6) genesen. 16 (+2) Todesfälle. 115 (+3) aktive Fälle. Inzidenz 179,7 (=).
Herten:
4691 (+27) Infizierte, davon 4244 (+16) genesen. 127 (+1) Todesfälle. 320 (+10) aktive Fälle. Inzidenz 278 (+4,8).
Marl:
5829 (+35) Infizierte, davon 5411 (+31) genesen. 127 (+1) Todesfälle. 291 (+3) aktive Fälle. Inzidenz 225,4 (+17,8)
Oer-Erkenschwick:
2208 (+13) Infektionen, davon 2053 (+12) genesen. 75 (=) Todesfälle. 80 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 136,4 (+19,1).
Recklinghausen:
8294 (+28) Infektionen, davon 7604 (+10) genesen. 231 (+2) Todesfälle. 443 (+16) aktive Fälle. Inzidenz 251,1 (+15,3).
Waltrop:
1642 (+3) Infektionen, davon 1500 (+3) genesen. 38 (+1) Todesfälle. 104 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 217,2 (-13,5).
38.033 (+148) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden.
Aktuell gibt es in Gladbeck 25 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:
- Apothekerin Dorothee Pradel (Elefanten-Apotheke) in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-29222
- Holzwarth Apotheke Gladbeck (Corina Holzwarth) in Zweckel, Dorstener Straße 3, Tel. 02043-9571900, Online-Anmeldung unter www.Holzwarth-Apotheke-Gladbeck.de
- DRK Kreisverband Gladbeck, diverse Teststellen im gesamten Stadtgebiet, Online-Anmeldung unter www.drk-gladbeck.de
- Teststelle Drive-In in Wittringen, Burgstraße 64, E-Mail-Anmeldung: gladbeck@schnelltest.nrw
- Teststelle Parkplatz Stewes Hagebaumarkt in Gladbeck-Ost, Krusenkamp 15, E-Mail-Anmeldung: hagebaumarkt.gladbeck@hi-competence.com
- Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Festplatz Horster Straße, Online-Anmeldung: www.testcov.de
- Praxis Ahmet Altunbas in Brauck, Horster Straße 412, Tel. 02043-39888
- Praxis Dipl.-Med. Anett Aurich in Brauck, Roßheidestraße 170, Tel. 02043-34343
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Ost, Bülser Straße 55 bis 57, Tel. 02043-61191
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Mitte, Teststelle City-Center, Hochstraße 51 bis 53 (1. Etage), Testungen spontan vor Ort oder online buchbar über www.medco-testzentrum.de
- Praxis Dres. med. Böhmeke, Schmidt, Widjaja, Goethestraße 9, Telefon: 02043 378837
- Hausarztzentrum Butendorf in Butendorf, Horster Straße 137, Tel. 02043-29460 und 0157-38459010
- Zahnkosmetik Tanja Diedring in Zweckel, Feldhauser Straße 224, Tel. 0151-67601159
- Thomas Hanisch in Rentfort, Kampstraße 47, Tel. 02043-295351
- Dres. Ulrich und Erna-Maria Heil in Butendorf, Horster Straße 87, Tel. 02043-32200
- Dr. Henning Keimer in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 24-26, Tel. 02043-987480
- Dr. med. Ralf Makowka in Rentfort, Kampstraße 5
- Dr. Jens Reese in Gladbeck-Mitte, Lambertistraße 23, Tel. 02043-22590
- Markus Reumkens in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 3, Tel. 02043-64826
- Gemeinschaftspraxis Dr. med Andreas Schulte-Terhusen, Dr. med Dietmar Krause, Johannes Maas, Dr. med. Claudia Klink in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-20610
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Händelstraße. 14, Telefon: 02043-51014
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Kardinal-Hengsbach-Platz 1, Tel. 02043-59600
- Praxis Lambert Timphus in Gladbeck-Mitte, Mittelstraße 38, Tel. 02043-23301
- Sepideh Vaezy in Gladbeck-Mitte, Bottroper Straße 127a, Tel. 02043-21006
Quarantäne: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens 14 Tage nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden.
Ausnahme gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz: Wer bereits alle notwendigen Impfdosen verabreicht bekommen hat, gilt laut RKI ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung als vollständig geschützt. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Das am 15. Dezember eingerichtete Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen hatte vom 8. Februar bis 30. September insgesamt 310.369 Menschen geimpft. Nun ist es geschlossen. Daher sind die Hausärzte nun die wichtigsten Ansprechpartner.
Risikogebiet und Regeln
Der Kreis Recklinghausen gilt als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, müsste der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für das Land NRW liegt laut LZG bei 249. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Maskenpflicht
Für alle Personen, also auch für Geimpfte und Genesene, besteht unabhängig von Inzidenzwerten in bestimmten Bereichen die Pflicht zum Tragen (mindestens) einer medizinischen Maske.
Dies gilt grundsätzlich im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr und für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Ausnahmen sind möglich, sie werden in § 3 (2) der Corona-Schutzverordnung aufgelistet.
Auch im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
2G-Regel
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel).
Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern, Wellnesseinrichtungen Sportveranstaltungen,
Weihnachtsmärkten und Volksfesten ebenso wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
2G-plus-Regel
Nur noch immunisierte Personen, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können (2G-plus-Regel) ist der Besuch gestattet von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen.
Der negativen Testnachweis kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
3G-Regel
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur genutzt bzw. besucht werden dürfen, wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder eine negative Testung vorgewiesen werden kann (3G-Regel = geimpft, genesen, getestet).
Die 3G-Regel gilt immer für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünften für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe.
Dazu gilt diese Regel seit dem 24. November auch z.B. für Versammlungen in Innenräumen, Versammlungen im Freien mit mehr als 2500 Teilnehmern, im Bildungs- und Bibliotheksbereich, bei Beerdigungen und Trauungen, politischen Versammlungen, Friseurdienstleistungen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Lockdown
Derzeit ist kein Lockdown in Kraft.
Notbremse
Derzeit ist keine "Bundesnotbremse" in Kraft.
Ausgangsbeschränkung
Derzeit ist keine Ausgangsbeschränkung in Kraft.
Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Die jeweils aktuellste Verfügung für den Kreis Recklinghausen finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung der Stadt Gladbeck findet man an dieser Stelle.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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