Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
24. Januar: Erweiterte Maskenpflicht ab morgen - Inzidenz leicht gestiegen
Am heutigen Sonntag ist der Inzidenzwert im Kreis leicht gestiegen und liegt nun bei 130,9 (+1,9 im Vergleich zum Vortag). Fünf von zehn Städten melden ebenfalls steigende Inzidenzwerte. Insgesamt zeigt der Trend der letzten Tage aber eine Entspannung der Infektionslage. Wie sich die ab dem morgigen Montag eingeführte Pflicht zu medizinischen Masken (OP-Maske oder FFP-2) beim Einkauf, Arztbesuch und im ÖPNV auswirken wird, wird sich wohl erst in ein paar Wochen zeigen. Mit der Maßnahme soll zusammen mit dem verlängerten Lockdown die Ausbreitung infektiöserer Mutationen des Virus eingedämmt werden.
Demnach gibt es aktuell (Stand Sonntag, 24. Januar, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 19.725 (+143 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 17.432 (+102) als genesen. 489 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 70 allein in Gladbeck. 1804 (+41) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon zeigen Symptome (58,8%).
192 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 21 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 10 müssen künstlich beatmet werden. Von 223 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 200 (89,7 %) belegt.
In den letzten sieben Tagen hat es 804 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 130,9). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Risikogebiet und Lockdown
Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 10.10.2020 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, muss der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt laut LZG bei 104,9. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Damit gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus musste der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen.
So hat der Kreis gemeinsam mit den Städten weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.
Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert.
Eine erweiterte Maskenpflicht tritt in Deutschland am 25, Januar in Kraft. Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Die gültigen Regeln im Land NRWfinden Sie stets aktuell hier.
Derzeit keine Bewegungseinschränkung
Am 12. Januar 2021 trat eine Coronaregionalverordnung für den Kreis Recklinghausen und damit auch für die Stadt Gladbeck in Kraft. Damit war eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern ab dem Wohnort verbunden, sobald man den Kreis verlässt (mehr dazu hier). Diese Regel wurde am 18. Januar wegen der sinkenden Infektionszahlen wieder außer Kraft gesetzt (mehr dazu hier).
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage):
Castrop-Rauxel:
2034 (+25) Infizierte, davon 1718 (+16) genesen. 29 (=) Todesfälle. 287 (+9) aktive Fälle. Inzidenz 233,2 (=).
Datteln:
1273 (+2) Infizierte, davon 1127 (+12) genesen. 62 (=) Todesfälle. 84 (-10) aktive Fälle. Inzidenz 104,1 (-20,2).
Dorsten:
1851 (+21) Infizierte, davon 1678 (+10) genesen. 34 (=) Todesfälle. 139 (+11) aktive Fälle. Inzidenz 84,3 (+12).
Gladbeck:
3184 (+19) Infizierte, davon 2820 (+15) genesen. 70 (=) Todesfälle. 294 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 153,4 (+2,6).
Haltern am See:
588 (+2) Infizierte, davon 557 (+1) genesen. 4 (=) Todesfälle. 27 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 23,8 (+7,9).
Herten:
2178 (+9) Infizierte, davon 1916 (+4) genesen. 69 (=) Todesfälle. 193 (+5) aktive Fälle. Inzidenz 140,7 (-4,9).
Marl:
2834 (+32) Infizierte, davon 2530 (+7) genesen. 54 (=) Todesfälle. 250 (+25) aktive Fälle. Inzidenz 104,7 (+16,7).
Oer-Erkenschwick:
1137 (+4) Infektionen, davon 1035 (+4) genesen. 34 (=) Todesfälle. 68 (=) aktive Fälle. Inzidenz 101,8 (-12,8).
Recklinghausen:
3767 (+18) Infektionen, davon 3287 (+23) genesen. 111 (=) Todesfälle. 369 (-5) aktive Fälle. Inzidenz 141,8 (-6,3).
Waltrop:
879 (+11) Infektionen, davon 764 (+10) genesen. 22 (=) Todesfälle. 93 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 150 (+17).
16.932 (+53) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden. Weder im Kreishaus noch in den Nebenstellen des Gesundheitsamts werden solche Tests durchgeführt.
Die nächste Testpraxis finden sie auf dieser Website.
Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier). Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Im Impfzentrum finden derzeit noch keine Impfungen statt.
Für Termine ist nicht der Kreis verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Die Terminvergabe ist aktuell noch nicht möglich.
Anfang Februar werden zunächst Menschen über 80 Jahre angeschrieben, um ihnen einen Impftermin anzubieten. Mehr dazu hier.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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