Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
23. Juli: Strengere Regeln schon ab Montag?
Von Stufe 0 auf Stufe 1: Bereits am Montag will das Land NRW die niedrigste Lockerungsstufe wieder zurücknehmen. Das hatte NRW-Gesundheitsminister Laumann am Donnerstag gegenüber Medienvertretern angekündigt. Grund ist die deutlich gestiegene Landesinzidenz. Auch die Inzidenz im Kreis Recklinghausen ist am heutigen Freitag weiterhin über 10 und liegt nun bei 11,1 (- 0,6 im Vergleich zum Vortag).
Daher wird der Kreis spätestens am Dienstag nachziehen. In der Inzidenzstufe 1 werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen verschärft. Erlaubt sind dann Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Außerdem zulässig sind unabhängig von der Anzahl der Haushalte Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind. Generell werden die Öffnungen in einigen Bereichen wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden. So sind beispielsweise Kultur-Veranstaltungen außen und innen mit maximal 1.000 Personen möglich, wenn die Besucherinnen und Besucher über ein negatives Testergebnis verfügen. Partys und ähnliche Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist (mehr zu den verschiedenen Stufen hier).
Um den Anstieg der Infektionszahlen zu bekämpfen, hat das Land NRW nun auch die Impfungen für 12-15-jährige Jugendliche in Impfzentren freigegeben (mehr dazu hier).
Demnach gibt es aktuell (Stand Freitag, 22. Juli, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 31.876 (+11 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 30.775 (+5) als genesen. 983 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 151 in Gladbeck. 118 (+6) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon (62%) zeigen Symptome.
7 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 4 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 3 müssen künstlich beatmet werden. Von 227 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 189 (83,3 %) belegt.
In den letzten sieben Tagen hat es 68 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 11,1). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Impfstatus
Seit dem 27. Dezember wurden 366.730 (+1030) Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 23. Juli). Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner.
67.115 (+3407) Menschen haben erst eine von zwei notwendigen Impfungen erhalten.
299.615 (+4437) Menschen sind vollständig geimpft.
Die Impfquote in NRW liegt laut RKI bei 63,7 (+0,2) Prozent. Ziel ist es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen.
Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.
Virusvarianten
Dem Kreisgesundheitsamt wurden am 2. Februar in Recklinghausen, Haltern am See und Gladbeck die ersten drei Fälle gemeldet, in denen die britische Variante des Corona-Virus (Alpha) festgestellt worden ist.
Seit Anfang Mai 2021 ist nun auch die indische Variante (Delta) im Kreis angekommen. Die ersten drei Fälle wurden aus Gladbeck und Dorsten gemeldet (mehr dazu hier).
Der Anteil der Delta-Variante ist in Deutschland rasant gestiegen und lag in der ersten Juniwoche 2021 bei 6,2%. Das ist vorbei: Innerhalb von nur drei Wochen hat Delta die britische Variante Alpha als dominierende SARS-CoV-2 Variante in Deutschland abgelöst.
Mehr Informationen dazu beim RKI hier.
Fallzahlen
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage gerechnet auf 100.000 Einwohner):
Castrop-Rauxel:
3887 (=) Infizierte, davon 3787 (=) genesen. 88 (=) Todesfälle. 12 (=) aktive Fälle. Inzidenz 9,5 (=).
Datteln:
1844 (+3) Infizierte, davon 1745 (=) genesen. 86 (=) Todesfälle. 13 (+3) aktive Fälle. Inzidenz 20,2 (+5,8).
Dorsten:
2923 (+4) Infizierte, davon 2836 (=) genesen. 74 (=) Todesfälle. 13 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 14,7 (+4).
Gladbeck:
4907 (=) Infizierte, davon 4734 (+3) genesen. 151 (=) Todesfälle. 22 (-3) aktive Fälle. Inzidenz 15,9 (-3,9).
Haltern am See:
1007 (=) Infizierte, davon 991 (=) genesen. 13 (=) Todesfälle. 3 (=) aktive Fälle. Inzidenz 5,3 (=).
Herten:
3574 (=) Infizierte, davon 3446 (+2) genesen. 119 (=) Todesfälle. 9 (=) aktive Fälle. Inzidenz 3,2 (-4,9).
Marl:
4427 (+1) Infizierte, davon 4289 (+1) genesen. 124 (=) Todesfälle. 14 (=) aktive Fälle. Inzidenz 9,5 (-1,2).
Oer-Erkenschwick:
1765 (=) Infektionen, davon 1693 (=) genesen. 68 (=) Todesfälle. 4 (=) aktive Fälle. Inzidenz 12,7 (=).
Recklinghausen:
6220 (+3) Infektionen, davon 5972 (+1) genesen. 225 (=) Todesfälle. 23 (+2) aktive Fälle. Inzidenz 10,8 (-0,9).
Waltrop:
1322 (=) Infektionen, davon 1282 (=) genesen. 35 (=) Todesfälle. 5 (=) aktive Fälle. Inzidenz 3,4 (-6,8).
30.775 (+5) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden.
Seit dem 11. März werden auch mobile und stationäre Tests am DRK-Zentrum Gladbeck (Gewerbegebiet Brauck) und am DRK-Beratungszentrum in der Gladbecker Innenstadt durchgeführt. Ansprechpartner ist dabei das DRK. Mehr Informationen dazu hier.
Aktuell gibt es in Gladbeck 26 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:
- Apothekerin Dorothee Pradel (Elefanten-Apotheke) in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-29222
- Holzwarth Apotheke Gladbeck (Corina Holzwarth) in Zweckel, Dorstener Straße 3, Tel. 02043-9571900, Online-Anmeldung unter www.Holzwarth-Apotheke-Gladbeck.de
- DRK Kreisverband Gladbeck, diverse Teststellen im gesamten Stadtgebiet, Online-Anmeldung unter www.drk-gladbeck.de
- Teststelle Drive-In in Wittringen, Burgstraße 64, E-Mail-Anmeldung: gladbeck@schnelltest.nrw
- Teststelle Parkplatz Stewes Hagebaumarkt in Gladbeck-Ost, Krusenkamp 15, E-Mail-Anmeldung: hagebaumarkt.gladbeck@hi-competence.com
- Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Festplatz Horster Straße, Online-Anmeldung: www.testcov.de
- Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Hochstraße 29-31, Online-Anmeldung: www.testcov.de
- Praxis Ahmet Altunbas in Brauck, Horster Straße 412, Tel. 02043-39888
- Praxis Dipl.-Med. Anett Aurich in Brauck, Roßheidestraße 170, Tel. 02043-34343
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Ost, Bülser Straße 55 bis 57, Tel. 02043-61191
- Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Mitte, Teststelle City-Center, Hochstraße 51 bis 53 (1. Etage), Testungen spontan vor Ort oder online buchbar über www.medco-testzentrum.de
- Praxis Dres. med. Böhmeke, Schmidt, Widjaja, Goethestraße 9, Telefon: 02043 378837
- Hausarztzentrum Butendorf in Butendorf, Horster Straße 137, Tel. 02043-29460 und 0157-38459010
- Zahnkosmetik Tanja Diedring in Zweckel, Feldhauser Straße 224, Tel. 0151-67601159
- Thomas Hanisch in Rentfort, Kampstraße 47, Tel. 02043-295351
- Dres. Ulrich und Erna-Maria Heil in Butendorf, Horster Straße 87, Tel. 02043-32200
- Dr. Henning Keimer in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 24-26, Tel. 02043-987480
- Dr. med. Ralf Makowka in Rentfort, Kampstraße 5
- Dr. Jens Reese in Gladbeck-Mitte, Lambertistraße 23, Tel. 02043-22590
- Markus Reumkens in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 3, Tel. 02043-64826
- Gemeinschaftspraxis Dr. med Andreas Schulte-Terhusen, Dr. med Dietmar Krause, Johannes Maas, Dr. med. Claudia Klink in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-20610
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Händelstraße. 14, Telefon: 02043-51014
- Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Kardinal-Hengsbach-Platz 1, Tel. 02043-59600
- Praxis Lambert Timphus in Gladbeck-Mitte, Mittelstraße 38, Tel. 02043-23301
- Sepideh Vaezy in Gladbeck-Mitte, Bottroper Straße 127a, Tel. 02043-21006
Quarantäne: Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes.
Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens 14 Tage nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden.
Ausnahme gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz: Wer bereits alle notwendigen Impfdosen verabreicht bekommen hat (Moderna, BioNTech und AstraZeneca benötigen zwei Impfungen, Johnsen&Johnsen nur eine) gilt laut RKI ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung als vollständig geschützt. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier).
Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Seit dem 8. Februar wird auch im Impfzentrum geimpft.
Ein bevorzugter Impfstoff für Erstimpfungen kann bei der Registrierung ausgewählt werden. Die Zweitimpfung erfolgt grundsätzlich mit dem Impfstoff, mit dem auch die Erstimpfung durchgeführt wurde. Die Ausnahme ist die Zweitimpfung von Personen unter 60 Jahren, die als Erstimpfung den Wirkstoff von AstraZeneca erhalten haben. Hier erfolgt die Folgeimpfung mit einem m-RNA-Impfstoff.
Impfungen sind inzwischen auch ohne Termin möglich. Weitere Informationen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung
Risikogebiet, Notbremse und Lockdown
Der Kreis Recklinghausen galt vom 10.10.2020 bis 02.06.2021 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, musste der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für das Land NRW liegt laut LZG bei 16,2. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Ab einer Inzidenz von 35 gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus muss der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Diese wurde am 12. Juni 2021 wieder teilweise gelockert. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.
Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert. Seit dem 1. März sind Lockerungen für Friseure, ab dem 8. März auch für andere Branchen und Kultureinrichtungen in Kraft. Mehr Informationen zu den Lockerungen hier.
Notbremse
Ab dem 24. April 2021 griff in Kommunen mit einer Inzidenz die sogenannte "Notbremse". Erstmalig in der Pandemie galten bundesweit einheitliche Regeln, wenn eine Stadt oder ein Landkreis die Inzidenz von 100 an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Diese kamen ab dem übernächsten Tag zur Anwendung.
Am 21. Mai wurde die Bundesnotbremse wieder aufgehoben.
Eine erweiterte Maskenpflicht trat in Deutschland am 25. Januar in Kraft.
Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung endete am 21. Mai. Vom 24. April bis 21. Mai 2021 galt: Überall dort, wo die Notbremse in Kraft tritt, müssen Bürger zwischen 22 und 5 Uhr zu Hause bleiben. Sport wie Joggen oder Spaziergänge sind alleine bis 24 Uhr im Freien möglich. Ausnahmen gibt es für Menschen, die arbeiten und für medizinische Notfälle.
Homeoffice-Pflicht
Am 27. Januar trat die sogenannte "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Nach einer Verlängerung bis Ende Juni 2021 gilt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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