Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
18. April: Kreis reißt 200er Marke
Am heutigen Sonntag ist die kreisweite Inzidenz auf 200,1 gestiegen (+3,6 im Vergleich zum Vortag). Sollte die 200er Marke drei Tage in Folge gerissen werden, gilt am übernächsten Tag die sogenannte Notbremse. Mit der Notbremse und dem Wegfall der Testoption ist es dann im Kreisgebiet nicht mehr erlaubt, mit einem negativen tagesaktuellen Testergebnis Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder Geschäfte zu besuchen. Weiterhin möglich ist das Abholen von Einkäufen per Click and Collect. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind mit Erreichung der 200er Grenze untersagt – mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Leistungen und Frisören. Auch Präsenzunterricht an den Schulen findet nicht mehr statt.
Demnach gibt es aktuell (Stand Sonntag, 18. April, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 27.442 (+193 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 23.965 (+136) als genesen. 783 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 106 in Gladbeck. 2694 (+57) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon (64%) zeigen Symptome.
151 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 39 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 18 müssen künstlich beatmet werden. Von 221 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 190 (86 %) belegt.
In den letzten sieben Tagen hat es 1229 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 200,1). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen.
Impfstatus
Seit dem 27. Dezember wurden 124.244 (=) Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 17. April).
87.101 (=) Menschen haben erst eine der zwei notwendigen Impfungen erhalten.
37.143 (=) Menschen haben beide Impfungen erhalten.
Die Impfquote liegt bei 20,2 (=) Prozent. Ziel ist es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen. Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner.
Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.
Mutiertes Virus
Dem Kreisgesundheitsamt wurden am 2. Februar die ersten drei Fälle gemeldet, in denen die britische Variante des Corona-Virus festgestellt worden ist. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen in Recklinghausen, Haltern am See und Gladbeck konnte nach den ersten Recherchen des Gesundheitsamts ausgeschlossen werden. Festgestellt wurden die drei Fälle im Rahmen von Sequenzierungen und Typisierungen.
Mittlerweile ist die britische Mutation B.1.1.7 die dominierende SARS-CoV-2-Variante in Deutschland. Das ist besorgniserregend, weil B.1.1.7 nach bisherigen Erkenntnissen ansteckender als andere Varianten ist. Die Analyse der 7-Tage-Inzidenzen der letzten Wochen zeigen einen exponentiell ansteigenden Trend, basierend auf der 7-Tage-Inzidenz der VOC B.1.1.7 seit Kalenderwoche 2. Auf Grund des nun hohen Anteils von B.1.1.7 ist insgesamt nicht mit einer Abschwächung des Anstiegs zu rechnen. Mehr Informationen dazu beim RKI hier.
Fallzahlen
Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage):
Castrop-Rauxel:
3283 (+28) Infizierte, davon 2767 (+17) genesen. 63 (=) Todesfälle. 453 (+11) aktive Fälle. Inzidenz 241,3 (-5,5).
Datteln:
1675 (+11) Infizierte, davon 1438 (+12) genesen. 78 (=) Todesfälle. 160 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 193,7 (-2,9).
Dorsten:
2567 (+18) Infizierte, davon 2305 (+14) genesen. 61 (=) Todesfälle. 201 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 133,9 (+14,8).
Gladbeck:
4246 (+27) Infizierte, davon 3754 (+19) genesen. 106 (=) Todesfälle. 386 (+8) aktive Fälle. Inzidenz 205 (-4).
Haltern am See:
875 (+5) Infizierte, davon 773 (+2) genesen. 10 (=) Todesfälle. 92 (+3) aktive Fälle. Inzidenz 150,6 (=).
Herten:
2962 (+37) Infizierte, davon 2584 (+13) genesen. 97 (=) Todesfälle. 281 (+24) aktive Fälle. Inzidenz 242,6 (+32,3).
Marl:
3797 (+30) Infizierte, davon 3320 (+15) genesen. 86 (=) Todesfälle. 391 (+15) aktive Fälle. Inzidenz 224,8 (+8,3).
Oer-Erkenschwick:
1573 (+4) Infektionen, davon 1415 (+5) genesen. 55 (=) Todesfälle. 103 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 143,2 (+9,5).
Recklinghausen:
5256 (+30 Infektionen, davon 4552 (+37) genesen. 197 (=) Todesfälle. 507 (-7) aktive Fälle. Inzidenz 227,1 (-3,6).
Waltrop:
1208 (+3) Infektionen, davon 1057 (+2) genesen. 30 (=) Todesfälle. 121 (+1) aktive Fälle. Inzidenz 122,7 (-23,9).
23.965 (+136) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.
Wie wird der Inzidenzwert berechnet?
Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden.
Seit dem 11. März werden auch mobile und stationäre Tests am DRK-Zentrum Gladbeck (Gewerbegebiet Brauck) und am DRK-Beratungszentrum in der Gladbecker Innenstadt durchgeführt. Ansprechpartner ist dabei das DRK. Mehr Informationen dazu hier.
Aktuell gibt es in Gladbeck 16 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:
Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier).
Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Seit dem 8. Februar wird auch im Impfzentrum geimpft. Details zum Ablauf im Impfzentrum finden Sie hier.
Es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Männer und Frauen unter 60 Jahren werden aktuell nicht mehr mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft. Bereits vereinbarte Termine, für die dieser Impfstoff vorgesehen war, finden statt. Verimpft wird aber ein anderes Vakzin (BionTech oder Moderna).
Impfungen sind nur mit Termin möglich. Für Termine ist nicht der Kreis verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Die Terminvergabe ist seit dem 26. Januar für Personen über 80 Jahre möglich, wenn sie ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben. In diesem Schreiben findet man auch die Kontaktdaten. Mehr dazu hier.Um deutlich darzustellen, wer impfberechtigt ist und welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, wurde die neue Seite www.kreis-re.de/coronaimpfung eingerichtet.
Risikogebiet und Lockdown
Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 10.10.2020 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, muss der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt laut LZG bei 164,5. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.
Damit gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus musste der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. So hat der Kreis gemeinsam mit den Städten weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.
Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert. Seit dem 1. März sind Lockerungen für Friseure, ab dem 8. März auch für andere Branchen und Kultureinrichtungen in Kraft. Mehr Informationen zu den Lockerungen hier.
Eine erweiterte Maskenpflicht trat in Deutschland am 25. Januar in Kraft.
Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Derzeit keine Bewegungseinschränkung
Am 12. Januar 2021 trat eine Coronaregionalverordnung für den Kreis Recklinghausen und damit auch für die Stadt Gladbeck in Kraft. Damit war eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern ab dem Wohnort verbunden, sobald man den Kreis verlässt (mehr dazu hier). Diese Regel wurde am 18. Januar wegen der sinkenden Infektionszahlen wieder außer Kraft gesetzt (mehr dazu hier).
Homeoffice-Pflicht
Am 27. Januar trat die sogenannte "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Nach einer Verlängerung bis Ende April 2021 gilt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Weitere Informationen
Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.
Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.
Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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