Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
14. Februar: Kreis fast bei 50, Gladbeck fast bei 100

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Die Zahlen sinken weiter: Am heutigen Sonntag liegt die Kreisinzidenz bei 52,4 (-15,5 im Vergleich zum Vortag). Das ist der niedrigste Wert seit dem 9. Oktober 2020, zu Beginn der zweiten Welle. Auch in Gladbeck sinkt die Inzidenz, dennoch ist die Stadt weiterhin Schlusslicht im Kreis. Drei Städte sind bereits unter der 25er-Marke.

Demnach gibt es aktuell (Stand Sonntag, 14. Februar, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 21.346 (+29 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 19.530 (+38) als genesen. 597 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 80 allein in Gladbeck. 1219 (-9) Personen gelten als aktiv infiziert. Mehr als die Hälfte davon (67%) zeigen Symptome.

143 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 22 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 6 müssen künstlich beatmet werden. Von 220 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 190 (86,4 %) belegt.

In den letzten sieben Tagen hat es 332 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 52,4). Die kritische Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen. 

Risikogebiet und Lockdown

Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 10.10.2020 als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, muss der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt laut LZG bei 54,2. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.

Damit gelten gesonderte Maßnahmen gemäß der Coronaschutzverordnung. Darüber hinaus musste der Kreis Recklinghausen weitere Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen.

So hat der Kreis gemeinsam mit den Städten weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet. Die Maßnahmen gelten für alle zehn kreisangehörigen Städte. Sie sind an die neuen Vorgaben des Landes angepasst. Die jeweils aktuellste Verfügung finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")

Eine erweiterte Coronaschutzverordnung gilt für die Stadt Gladbeck und beinhaltet u.a. eine erweiterte Maskenpflicht. Sie ist in ihrer aktuellen Form hier zu finden.

Mit dem 16. Dezember 2020 trat landesweit ein scharfer Lockdown in Kraft, der das öffentliche Leben weitestgehend stilllegt. Der Lockdown wurde ab dem 25. Januar weiter verlängert.

Eine erweiterte Maskenpflicht trat in Deutschland am 25, Januar in Kraft. Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Derzeit keine Bewegungseinschränkung
Am 12. Januar 2021 trat eine Coronaregionalverordnung für den Kreis Recklinghausen und damit auch für die Stadt Gladbeck in Kraft. Damit war eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern ab dem Wohnort verbunden, sobald man den Kreis verlässt (mehr dazu hier). Diese Regel wurde am 18. Januar wegen der sinkenden Infektionszahlen wieder außer Kraft gesetzt (mehr dazu hier).

Homeoffice-Pflicht
Am 27. Januar trat die sogenannte "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Zunächst befristet bis zum 15. März 2021 gilt:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

      Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.

      Mutiertes Virus

      Dem Kreisgesundheitsamt wurden am 2. Februar die ersten drei Fälle gemeldet, in denen die britische Variante des Corona-Virus festgestellt worden ist. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen in Recklinghausen, Haltern am See und Gladbeck konnte nach den ersten Recherchen des Gesundheitsamts ausgeschlossen werden. Festgestellt wurden die drei Fälle im Rahmen von Sequenzierungen und Typisierungen. Wie es zu der Ansteckung mit der Virus-Mutation kam, ist aktuell noch unklar. Die infizierten Personen befinden sich in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat die Kontaktnachverfolgung aufgenommen und weitere Tests und Typisierungen angeordnet.

      Entwicklung im Kreis mit Grenzwerten. (Quelle: Kreis RE)
      • Entwicklung im Kreis mit Grenzwerten. (Quelle: Kreis RE)
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      Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage):

      Castrop-Rauxel:
      2317 (+3) Infizierte, davon 2065 (+7) genesen. 39 (=) Todesfälle. 213 (-4) aktive Fälle. Inzidenz 84,5 (-19,1).

      Datteln:
      1339 (=) Infizierte, davon 1228 (+2) genesen. 65 (=) Todesfälle. 46 (-2) aktive Fälle. Inzidenz 14,5 (-11,5).

      Dorsten:
      1964 (+3) Infizierte, davon 1821 (+3) genesen. 42 (=) Todesfälle. 101 (=) aktive Fälle. Inzidenz 40,2 (-12).

      Gladbeck:
      3451 (+5) Infizierte, davon 3151 (+7) genesen. 80 (=) Todesfälle. 220 (-2) aktive Fälle. Inzidenz 99,2 (-11,9).

      Haltern am See:
      629 (+2) Infizierte, davon 601 (+3) genesen. 6 (=) Todesfälle. 22 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 15,9 (=).

      Herten:
      2317 (+2) Infizierte, davon 2127 (=) genesen. 82 (=) Todesfälle. 108 (+2) aktive Fälle. Inzidenz 53,4 (-12,9).

      Marl:
      3033 (+2) Infizierte, davon 2804 (+8) genesen. 70 (=) Todesfälle. 159 (-6) aktive Fälle. Inzidenz 35,7 (-22,6).

      Oer-Erkenschwick:
      1195 (+2) Infektionen, davon 1110 (+2) genesen. 41 (=) Todesfälle. 44 (=) aktive Fälle. Inzidenz 44,6 (-9,5).

      Recklinghausen:
      4139 (+5) Infektionen, davon 3741 (+6) genesen. 148 (=) Todesfälle. 250 (-1) aktive Fälle. Inzidenz 53,9 (-22,4).

      Waltrop:
      962 (+5) Infektionen, davon 882 (=) genesen. 24 (=) Todesfälle. 56 (+5) aktive Fälle. Inzidenz 23,9 (-13,6).

      Die Entwicklung der Zahlen in Gladbeck (Quelle: Kreis RE)
      • Die Entwicklung der Zahlen in Gladbeck (Quelle: Kreis RE)
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      19.530 (+38) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.

      Wie wird der Inzidenzwert berechnet?

      Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.

      Wo kann ich mich testen lassen?

      Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden. Weder im Kreishaus noch in den Nebenstellen des Gesundheitsamts werden solche Tests durchgeführt.

      Die nächste Testpraxis finden sie auf dieser Website.

      Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen seit dem 7. November auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne, ebenso alle Angehörigen ihres Haushaltes. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.

      Wo kann ich mich impfen lassen?

      Für den Kreis Recklinghausen gibt es seit dem 15. Dezember ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen (mehr dazu hier).

      Die Impfungen haben am 27.12. in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Dazu werden mobile Ärzte-Teams eingesetzt. Seit dem 8. Februar wird im Impfzentrum zunächst im Einschicht-Betrieb von 14 bis 20 Uhr geimpft. Dies hat das Land durch die noch begrenzte Menge an Impfstoff für ganz NRW vorgegeben. Details zum Ablauf im Impfzentrum finden Sie hier.

      Für Termine ist nicht der Kreis verantwortlich, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Die Terminvergabe ist seit dem 26. Januar für Personen über 80 Jahre möglich, wenn sie ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben. In diesem Schreiben findet man auch die Kontaktdaten. Mehr dazu hier.

      Weitere Informationen

      Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.

      Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.

      Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.

      Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.

      Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

      Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.

      Autor:

      Oliver Borgwardt aus Dorsten

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