In der Emscher-Lippe-Halle zur Entlastung für die niedergelassene Ärzte bei Covid-19
Neues Behandlungszentrum
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat gemeinsam mit der Stadt Gelsenkirchen ein neues Corona-Behandlungszentrum eingerichtet – und zwar im Sportparadies der Emscher-Lippe-Halle an der Adenauerallee 118.
Das Zentrum ergänzt die ambulante Versorgungsebene mit der Zielsetzung, Covid-19-infizierte und möglicherweise infizierte Menschen außerhalb der Praxen qualifiziert zu versorgen.
An wen richtet sich das Behandlungszentrum?
Patienten können das Covid-19-Behandlungszentrum in Gelsenkirchen ohne vorherige Anmeldung aufsuchen. Das Zentrum ist täglich von 12 bis 15 Uhr geöffnet, außer natürlich an den Osterfeiertagen.
Das Behandlungszentrum richtet sich an Patienten mit einer Covid-19-Infektion oder dem Verdacht einer Covid-19-Infektion und behandlungsbedürftigen Beschwerden.
In häuslicher Isolation befindliche Patienten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt unter Telefon 169- 5000 und nach telefonischer Anmeldung durch das Gesundheitsamt in dem Behandlungszentrum vorstellig werden. Die Fahrt ins jeweilige Behandlungszentrum ist nur alleine im eigenen Auto gestattet. In sonstigen Fällen muss ein Hausbesuch durch die Arztrufzentrale NRW und die zentrale Nummer 116 117 angefordert werden.
Karin Welge, die Leiterin des Gelsenkirchener Krisenstabes, erklärt dazu: „Das war ein Kraftakt für alle Beteiligten. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Akteuren, die intensiv und zielorientiert die Bereitstellung der Halle so zügig innerhalb weniger Tage möglich gemacht haben, bedanken. So mussten nicht nur die notwendigen hygienischen und organisatorischen Maßnahmen in sehr kurzer Zeit umgesetzt, sondern auch noch das Eis in der Halle abgetaut werden.
Dr. Klaus Rembrink, Leiter der zuständigen KVWL-Bezirksstelle in Gelsenkirchen, erläutert das Vorgehen: „In den Behandlungszentren werden die Schwere der Infektion und der Behandlungsbedarf möglicher Begleiterkrankungen eingeschätzt.“
Rezepte, AU und stationäre Einweisung
Die Ausstellung von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) oder eine stationäre Einweisung ist dort ebenfalls möglich. Die bisherige medizinische Versorgung mit Arzneimitteln erfolgt weiterhin durch den behandelnden Haus- oder Facharzt.
„Die aktuelle Situation rund um das Corona-Virus stellt uns alle vor große Herausforderungen“, betont Dr. Rembrink. „Ich möchte mich insbesondere bei den niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten, ihren Praxismitarbeitern sowie den Angehörigen anderer Heilberufe sowie den zuständigen Mitarbeitern der Stadt Gelsenkirchen und den Mitgliedern des Ärztenetzes Qualitätsgemeinschaft Praxisnetz Gelsenkirchen (QPG) bedanken, ohne deren Einsatz der Betrieb solcher Behandlungszentren nicht möglich wäre. Ihr Engagement ist wirklich herausragend.“
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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