Ruhestörung endet mit Gewahrsam

Symbolbild | Foto: Picture-Factory

Nachdem Beamte am Montag, 15. Oktober, wegen einer Ruhestörung gerufen wurden, wurden sie mit einem unkooperativen 34-Jährigen konfrontiert, der sich weder ausweisen noch den Befehlen der Beamten folgen wollte.

Anwohner meldeten gegen 22.46 Uhr eine Ruhestörung aus einer Dachgeschoßwohnung auf der Bornstraße. Die Beamten, die eintrafen, bemerkten bereits auf dem Gehweg vor dem Haus überlaute Gespräche aus den geöffneten Fenstern der Wohnung. Sie begaben sich ins Haus, um mit der 38-jährigen Wohnungsinhaberin zu sprechen.
Während des Gesprächs mit der unkooperativen 38-Jährigen mischte sich ein 34-Jähriger Mann ein. Er baute sich im Türrahmen vor den Beamten auf und sagte den Polizisten, dass sie unerwünscht seien und die Örtlichkeit verlassen sollen. Außerdem sei es laut ihm in der Wohnung nicht zu laut.
Der Mann reagierte nicht auf die Fragen der Polizeibeamten und weigerte sich, seine Personalien anzugeben, trotz mehrfacher, aber erfolgloser Aufforderungen der Beamten. Da der zunehmend aggressive Mann sich weigerte, versuchten die Beamten ihn zu ergreifen, um ihn nach Personalpapieren zu durchsuchen. Dagegen wehrte sich der 34-Jährige, indem er um sich schlug und in die Wohnung flüchtete.
Für weitere Maßnahmen forderten die Polizisten Unterstützungskräfte an. In der Wohnung trafen die Einsatzkräfte elf weitere Personen an und kontrollierten diese. Den 34-Jährigen nahmen die Polizeibeamten mit ins Gewahrsam. Ein Beamter erlitt leichte Verletzungen.
Der 34-Jährige verweigerte einen Atemalkoholtest, er verhielt sich unkooperativ, beleidigte die Polizisten und randalierte im Gewahrsam. Darüber hinaus konnte er keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Nachdem er sich beruhigt hatte und nach einer entrichteten Sicherheitsleistung konnte er allerdings das Gewahrsam verlassen. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
Die Beamten leiteten gegen die 38-jährige Wohnungsinhaberin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Landesimmissionsschutzgesetz ein.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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