Flüchtlingshilfe: Ehrenamtler am Limit !?
Flüchtlingslage in Deutschland bringt Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren in Bedrängnis.
Der Flüchtlingsstrom scheint nicht abzureißen, das bringt nicht nur die Sachbearbeiter, die die Asylverfahren bearbeiten an ihre Grenzen, sondern auch die Hilfskräfte vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften an die Belastungsgrenze. Viele, eben dieser Hilfskräfte arbeiten ehrenamtlich, also unentgeltlich, sie engagieren sich in Hilfsorganisationen, dem THW oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Eben diese Helferinnen und Helfer sind es, die neben Ausbildungszeiten sehr viel ihrer Freizeit opfern, um sich entsprechend Ihrer Neigungen und Fähigkeiten in eben diesen Organisationen Aus- und Fortbilden zu lassen. Oft genug geschieht dies in ihrer Freizeit. Um bei Einsätzen, als Katastrophenhelfer zum Zuge kommen zu können, ist häufig die Zusage des Arbeitgebers nötig. Und eben diese Arbeitgeber kommen durch die Freistellung ihrer Mitarbeiter auch an ihre Belastungsgrenze. Und die Lohnausfallkosten decken in den meisten Fällen nicht die realen Kosten. Eine Entschädigung wegen entgangener Aufträge oder verspätete Abgabe wird hier nicht berücksichtigt. Wer als Arbeitgeber, innerhalb von zwei Wochen mehrere seiner Mitarbeiter als Katastrophenschutzhelfer an mehreren Tagen hintereinander für die Versorgung der Flüchtlinge freistellen soll, wird sich sicherlich die Frage stellen: Ob eben diese häufige Freistellung ihn nicht in seiner Existenz gefährde? Und dann sieht es für den Helfer als Arbeitnehmer und der Organisation, bei der er tätig ist, sehr schlecht mit Einsatzkräftenachführung aus.
Seit der Abschaffung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Abschaffung der Wehrersatzpflicht, schlagen verschieden Wohlfahrtsverbände Alarm. Dies wurde auf Seiten der Regierenden geflissentlich überhört und abgewiegelt. Hier muss das Ziel sein, das bürgerliche Engagement stärker zu fördern, die freiwilligen Dienste zu stärken um diese Dienste nicht weiter aus zu Mergeln.
Und wenn Sie diese Zeilen lesen, verteidigen wieder viele ehrenamtlichen Helfer das weltoffene Deutschland und das Grundrecht auf Asyl. Dass sie damit überfordert sind, wird jedem klar, der erkennen kann, dass viele diese Helfer auch noch einer geregelten Arbeit nachgehen und diese Hilfe ehrenamtlich in der Freizeit erfolgt. Das Asylrecht ist ein Menschenrecht, ja das ist so vollumfänglich richtig, aber das Recht der Helfer seinen Arbeitsplatz zu behalten ist auch mehr als nachvollziehbar.
Deutschland hat den größten humanitären Einsatz nach dem zweiten Weltkrieg zu bewältigen, aber er darf nicht nur auf dem Rücken der Ehrenamtlichen und deren Arbeitgebern ausgetragen werden. Durch den Wegfall der Wehrersatzdienstleistenden, sind die Hilfsorganisationen, das THW und die freiwillige Feuerwehr eh schon personell am Limit und in dieser humanitärer Katastrophe personell total überlastet. Und das ist und war kein Geheimnis. Wir sollten aus diesen ereignisreichen Tagen die hinter uns liegen und vor allem aus den Tagen und Wochen die noch vor uns liegen lernen, dass wir dringend humanitäre Helfer brauchen und das nicht nur auf Freiwilligkeit beruhen kann. Auch die Wiedereinsetzung des ehemaligen Wehrersatzdienstes darf nicht ohne kontroverse Diskussion bleiben.
„Ohne die vielen tausend ehrenamtlichen Helfer wäre die Betreuung der Flüchtlinge in Deutschland in der jetzigen Dimension gar nicht machbar“, sagte DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Das DRK betreut derzeit in den einzelnen Bundesländern insgesamt über 300 Notunterkünfte mit mehr als 86.000 Flüchtlingen. Es unterstützt die Bundesregierung dabei, zusätzliche feste Unterkünfte und sogenannte Warteräume für mehrere tausend Flüchtlinge zu schaffen. Insgesamt sind mehr als 15.000 ehrenamtliche und hauptamtliche DRK-Helfer bundesweit rund um die Uhr im Einsatz, die meisten davon ehrenamtlich. Um die materiellen Folgen für Helfer und ihre Arbeitgeber abzufedern, müssten sowohl die Freistellung als auch die Lohnfortzahlung gesichert werden, führte Seiters weiter an.
Nach der derzeitigen Lage hätten ehrenamtliche DRK-Helfer und Helfer anderer Hilfsorganisationen im Unterschied zur Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk keinen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber. Aus diesem Grund fordert das DRK von der Politik, das die ausgebildeten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei nationalen Großeinsätzen, wie der Flüchtlingsbetreuung mit der Freiwilligen Feuerwehr gleichgestellt werden. Dies wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir alle sollten diesen Organisationen für ihr Engagement danken und Respekt zollen.
Wir alle sind Deutschland - aber all die zahllosen Helfer, zurzeit ein Stück mehr.
Autor:Wolfgang Schieren aus Gelsenkirchen |
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