Die Kinder – und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat keine Befugnis darüber.


Die Kinder – und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat keine Befugnis darüber zu entscheiden, ob die ihr anvertrauten Jugendlichen an und erst recht nicht an welchen Auslandsaufenthalten oder ähnlichen Maßnahmen teilnehmen.

Richtigstellung zum Bericht der ARD in der Sendung „Monitor“ am Donnerstag 30. April 2015 um 21:45 Uhr.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt entweder bei den Eltern oder bei den zuständigen Jugendämtern, Absprachen oder gar Verträge mit Firmen, die solche Maßnahmen durchführen, gibt es nicht und hat es auch nicht gegeben.

Zwei Jugendliche pro Jahr sind von umliegenden Jugendämtern in solchen Maßnahmen in Ungarn während des Zeitraums 2005 – 2008 untergebracht worden. Hierunter waren keine Jugendliche, die vom Jugendamt Gelsenkirchen betreut wurden.

Ein Zusammenhang zwischen solchen Auslandsaufenthalten und der Belegung in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef existiert nicht und hat nicht existiert, ebenso wie eine Vereinbarung mit dem Jugendamt Gelsenkirchen oder auch dessen Vertretern, die in eine solche Richtung abzielt, nicht existiert und nicht existiert hat.

Die Belegungszahlen sind dem Jugendamt Gelsenkirchen wie auch dem Landesjugendamt bekannt, darüber hinaus werden die Belegungszahlen im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlicht.

Steigenden Belegungszahlen, die stets und ausschließlich durch anders nicht zu lösende Unterbringungsbedürfnisse der jeweiligen Jugendämter zu Stande kamen, ist immer durch Beantragung

zusätzlicher Plätze seitens des Trägers der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef Rechnung getragen

Jugendamtsleiter bestreitet gewinne gemacht zu haben.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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