UEFA lehnt Schalkes Einspruch ab

Schalkes Finanzvorstand Peter Peters. Archiv-Foto: Gerd Kaemper
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Der europäische Fußballverband UEFA hat am Mittwochabend den Einspruch des S04 gegen die Spielwertung in Istanbul abgelehnt. Damit bleibt es beim 1:1 zwischen beiden Klubs nach dem Hinspiel – das Achtelfinal-Rückspiel der Champions League gegen Galatasaray findet am 12. März in der Veltins-Arena statt. Die Schalker hatten Einspruch gegen den Einsatz von Didier Drogba eingelegt. Nachdem der Wechsel des Stürmers aus China an den Bosporus im Januar nicht ohne Probleme über die Bühne gegangen war, hegten die Verantwortlichen des S04 Zweifel daran, dass die Spielberechtigung Drogbas für die Königsklasse noch vor Meldeschluss beantragt worden sei. Aus formaljuristischen Gründen hatten Finanzvorstand Peter Peters und Manager Horst Heldt einen Tag nach dem Hinspiel deswegen angekündigt, Protest gegen die Spielwertung einzulegen.

Der Weltfußballverband FIFA hatte erst wenige Tage vor der Hinrundenpartie eine vorübergehende Spielberechtigung für Drogba erteilt. Heldt hatte nach dem Spiel in Istanbul bereits erklärt, „dass es vom Verein fahrlässig wäre, die Spielberechtigung nicht zu überprüfen“. Nun steht fest, dass der Einsatz von Didier Drogba rechtens war. „Wir haben von Anfang immer betont, dass es uns um eine Klärung des Sachverhalts ging. Dies war allein über den formalen Weg des Einspruchs möglich, weil nur so die erforderlichen Dokumente geprüft werden konnten. Dies ist nun geschehen. Wir werden das Urteil der UEFA respektieren“, erklärte Schalkes Finanzvorstand Peter Peters auf Schalkes Homepage.

Das Vorgehen Schalkes dürfte für das Rückspiel in knapp zwei Wochen (12. März) für noch mehr Brisanz sorgen. Schon jetzt vermuten nicht wenige, dass viele türkische Fans in der Schalker Arena sein werden. Die Stimmung dürfte nun noch angespannter sein.

Autor:

Raphael Wiesweg aus Gelsenkirchen

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