Schalke startet „Bauprojekt Berger Feld“
Am heutigen Donnerstag startet das „Bauprojekt Berger Feld“ vom FC Schalke 04. Das Bauprojekt sieht eine Umgestaltung und Erweiterung des Vereinsgeländes vor. Unter anderem wird das Parkstadion für die U23 umgebaut.
Das lange Warten hat ein Ende. Jahrelang plante der S04 die Umbauten rund um das Vereinsgelände. Heute starten sie endlich. Der Verein sieht vor allem „vier Ausführungsstadien“.
Der erste sieht vor, mit Rodungsarbeiten zu beginnen, da der Stan-Libuda-Weg begradigt werden soll. Der Stan-Libuda-Weg verläuft parallel zur Kurt-Schumacher-Straße zwischen der Straßenbahnlinie und der Veltins-Arena. Außerdem sind die Rodungsarbeiten notwendig, um in einem ersten Teilabschnitt ein Parkhaus mit 500 Plätzen errichten sowie ein Regionalliga-Stadion und zwei weitere Trainingsplätze bauen zu können.
Das Regionalliga-Stadion entsteht aus dem alten Parkstadion. Daran grenzen die neuen Trainigsplätze auch an, die sowohl für die Profis als auch für die „Knappenschmiede“ gedacht sind.
2018 fertig und 25 Millionen Euro teuer
Die Investitionen des ersten Teilabschnitts belaufen sich auf 25 Millionen Euro und sollen 2018 abgeschlossen sein. Höhepunkt des kompletten Umbaus soll das „Tor auf Schalke“ sein, das aber zum Schluss gebaut wird.
Das „Tor auf Schalke“ soll ein großer, flacher, 38 Meter breiter Durchgang für alle Besucher werden und das neue Vereinsgelände und das Stadion verbinden.
„Tor auf Schalke“ Verbindungsstück
Schalke hatte dazu einen Architekten-Wettbewerb ausgerufen und 2012 das Ergebnis präsentiert. Das Leipziger Büro „schulz & schulz“ gewann den Wettbewerb mit den eben geschilderten Ideen.
„Um den Trainingsbetrieb so wenig wie möglich zu stören, wurde der Zeitpunkt bewusst auf den Jahresbeginn gelegt“, heißt es auf der Homepage des FC Schalke 04. „Die Rodung der Gehölze soll, immer abhängig von Wetteraspekten, innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis vier Wochen erfolgen. In jedem Fall müssen die Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein, da gemäß Landschafts- und Bundesnaturschutzgesetz während der Brutzeit der heimischen Vogelarten ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten weder beschädigt oder zerstört noch die brütenden Vögel dort gestört werden dürfen.“
Autor:Raphael Wiesweg aus Gelsenkirchen |
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