Huntelaar: Sechs Spiele Sperre, zwei auf Bewährung
Glück für Klaas-Jan Huntelaar. Der Schalke-Stürmer wird nach seiner Roten Karte gegen Hannover nur vier statt sechs Spiele zuschauen müssen. Zudem muss er 15.000 Euro Strafe zahlen.
Wie der FC Schalke 04 am Mittwochvormittag berichtete, folgt das DFB-Sportgericht nur zu Teilen der Empfehlung vom DFB-Kontrollausschuss. Letzterer hatte nach dem Foul von Huntelaar sechs Spiele Sperre empfohlen. Die Begründung für die harte Forderung: Es habe sich nicht nur um ein grobes Foulspiel, sondern sogar um eine Tätlichkeit gehandelt!
Das DFB-Sportgericht sperrte nun Huntelaar für sechs Spiele, setzte zwei davon aber zur Bewährung aus!
Schalke hatte im Falle einer Sechs-Spiele-Sperre schon angekündigt, Einspruch einzulegen. Ob der Fußball-Bundesligist das neue Strafmaß akzeptiert, ist noch offen. Schalke hat innerhalb von 24 Stunden die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Bleibt es bei „nur“ vier Spielen Sperre, würde Huntelaar nur noch drei weitere Spiele fehlen, da der S04 nach dem Hannover-Spiel am vergangenen Samstag bereits am gestrigen Dienstag wieder im Einsatz war.
Huntelaar darf erstmals wieder im Derby spielen
Der 31-Jährige würde somit nur noch gegen Mönchengladbach, Frankfurt und Bremen fehlen und wäre pünktlich für das Derby in Dortmund wieder spielberechtigt.
Doch was heißt überhaupt Bewährung? Sollte Huntelaar bis zum 30. Januar 2016 eine Rote Karte erhalten, müsste er die auf Bewährung ausgesetzten beiden Spiele zusätzlich pausieren. "Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben", erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, gegenüber dem Bezahlsender „Sky“. "Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist."
Autor:Raphael Wiesweg aus Gelsenkirchen |
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