an alle SCHALKE Arena Besucher ; Stadion-Ordnung 2012/2013, überarbeitet !

WC Anlagen, zum pinkeln sollten dann   sch o n  ausreichend für 61.673  geboten sein !
  • WC Anlagen, zum pinkeln sollten dann sch o n ausreichend für 61.673 geboten sein !
  • hochgeladen von Wolfgang Kill

Wenn 61.673 Fans in der VELTINS-Arena ein Fußballfest feiern, geht dies nur, wenn sich alle Anhänger an bestimmte Regeln halten. Dies war in der jüngeren Vergangenheit in dem einen oder anderen Fall nicht immer so. Deshalb hat der FC Schalke 04 seine Stadionordnung um einige Punkte ergänzt.

So wird Ticketinhabern zukünftig eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 Euro auferlegt, wenn sie …

… auf dem Stadion-Gelände oder innerhalb der VELTINS-Arena außerhalb der dort vorgesehenen Toilettenanlagen urinieren,

… leere oder gefüllte Getränkebecher, Feuerzeuge, Münzen oder andere Gegenstände, die geeignet sind, bei einer davon getroffenen Person Verletzungen hervorzurufen, in Richtung des Spielfeldes oder anderer Personen werfen,

… auf dem Stadion-Gelände oder innerhalb der Spielstätte der Königsblauen an Gebäudebestandteilen oder Zubehör der VELTINS-Arena (z. B. Zäune, Fahnenstangen, Mülleimer, Hinweisschilder etc.) Aufkleber, Plakate oder Zettel kleben,

… innerhalb der auf dem Gelände der VELTINS-Arena und im Stadion in ausgewiesenen Rauchverbotszonen zu rauchen.

Beim Thema „Pyrotechnik“ wird der Verein aufgrund diverser Verfehlungen in der Vergangenheit mit Beginn der Saison 2012/13 ebenfalls härtere Sanktionen gegen Stadionbesucher verhängen, die sich nicht an die Regeln halten. Führt ein Ticketinhaber pyrotechnische Gegenstände (z.B. Bengalo-Fackeln, Leuchtraketen) oder Rauchpulver/-bomben auf dem Gelände der VELTINS-Arena oder innerhalb des Stadions mit sich, verwirkt er gegenüber dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro.

Gleiches gilt, wenn der Ticketinhaber pyrotechnische Gegenstände zündet, beim Zünden behilflich ist oder zum Zünden anstiftet. Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

Der Verein weist ebenfalls darauf hin, dass es nicht gestattet ist, sich auf dem Stadiongelände und in der VELTINS-Arena zu vermummen.

Alle genannten Punkte hat der FC Schalke 04 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in der Stadionordnung schriftlich fixiert.

Die neuen Regelungen treten ab sofort in Kraft.

zum Absatz: Urinieren ; Schalke 04 wäre eher gut beraten die entsprechenden Angebote ,
für Männer u n d FRAUEN zu erweitern ! !

Anstatt Geldstrafen auszuloben, für die Notdurft die man innerhalb der HZ,
nur mühsam, WC-platzmäßig, ausrichten kann !

In den HZ Pause ist es kaum möglich, in bestimmten Tribünen,
vor allem bei den Behinderten ,
den WC -Gang innerhalb der 15 Minuten zu schaffen ! !

ODER S 04 sollte auf den Umsatz an Veltins-Pils verzichten ! !! :-))

Mein Vorschlag an meinen Verein ist schon ergangen:
fahrbare Zusatz-WC-Anlagen, Außen, einrichten

mit sogenannten : Pinkelrinnen ; Platz ist ausreichend !

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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