Zulassungsstelle startet Offensive zum Abbau des Bearbeitungsstaus
Zusätzliche Termine an zwei Samstagen sollen Entlastung bringen

Der zusätzliche Service wird am 22. August und am 29. August 2020 jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr angeboten. | Foto:  Stadt Gelsenkirchen
  • Der zusätzliche Service wird am 22. August und am 29. August 2020 jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr angeboten.
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Eine deutlich angestiegene Zahl von Bürgeranliegen, der durch die Corona-Pandemie über mehrere Wochen eingeschränkte Publikumsverkehr und die weiterhin strengen Auflagen haben zu einem Bearbeitungsstau bei der Gelsenkirchener Zulassungsstelle geführt. Um diesen Rückstau weitgehend abzuarbeiten, wird auf Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zulassungsstelle zusätzlich an zwei Samstagen für Privatkunden öffnen. In dieser Zeit soll auch der Verzug bei der Bearbeitung der von Großkunden eingereichten Zulassungsvorgänge reduziert werden.

Der zusätzliche Service wird am 22. August und am 29. August 2020 jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr angeboten.

Die Termine können vorranging online gebucht werden.

Alternativ ist während der Geschäftszeiten der Zulassungsstelle auch unter der Rufnummer (0209) 169-9595 eine Terminbuchung möglich.

Die Zulassungsstelle bittet um Verständnis dafür, dass auch an diesen beiden Tagen die Anzahl der Termine begrenzt sein wird und die angebotenen Termine voraussichtlich schnell vergriffen sein werden.

Neben den zusätzlichen Samstagsöffnungen wird es auch weitere Veränderungen und Verbesserungen bei der Buchung von Terminen geben. So wird es künftig nicht mehr möglich sein, mehrere Termine auf Vorrat zu buchen. Einige Kunden hatten zahlreiche Termine blockiert, sind dann aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen.

Um auch zukünftig mehr Termine anbieten zu können, wird die personelle Verstärkung der Fahrzeug-Zulassungsstelle weiter vorangetrieben.

Weitere Bausteine, um die Situation in der Fahrzeug-Zulassungsstelle zu verbessern, sind ein optimiertes Verfahren für die Händlerinnen und Händler und die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KfZ), über die online Standardzulassungsvorgänge abgewickelt werden können.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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