Experten-Tipp der Verbraucherzentrale NRW zu Corona-Tests:
Was für die Herbstferien gilt
Debatten um innerdeutsche Risikogebiete, Beherbergungsverbote und alternative Tests haben Verbraucher in NRW pünktlich zum Start der Herbstferien verunsichert. Was gilt jetzt in Sachen Corona-Tests? Tanja Wolf, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was können Reisende aus NRW-Risikogebieten jetzt tun?
Für Deutschland-Reisende aus nordrhein-westfälischen Risikogebieten wird es in den Herbstferien kostenlose Testmöglichkeiten geben. Das NRWGesundheitsministerium hat einen entsprechenden Erlass an die Kommunen geschickt. Die Laborkosten für Corona-Tests werden aus dem Gesundheitsfonds des Bundes gezahlt, das Land NRW übernimmt die Abstrichkosten der Ärzte.
Wo kann man sich testen lassen?
Den Test kann man an Teststationen am Flughafen, an Bahnhöfen oder in den Gesundheitsämtern machen. Unter der Telefonnummer 116 117 gibt es Auskunft, wo darüber hinaus in Wohnortnähe Tests angeboten werden. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren. Eine Übersicht der testenden Praxen findet sich auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Gilt innerhalb Deutschlands grundsätzlich ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten?
Nein, das wird in Kürze erneut in Berlin verhandelt. Bis dahin gelten die Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die meisten verlangen negative Corona-Tests von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten. Reisende aus sogenannten Corona-Hotspots sollen demnach bei Ankunft in Hotels oder anderen Unterkünften einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls greift das Beherbergungsverbot. Im Gegenzug für diese Änderung entfällt für Reisende die obligatorische zweiwöchige Quarantäne. Wer in Kürze innerhalb Deutschlands verreisen möchte, sollte sich am besten tagesaktuell auf der Internetseite der jeweiligen Landesregierung über die geltenden Bestimmungen informieren.
Was gilt für Reisen ins Ausland?
Seit dem 1. Oktober gelten weltweit individuelle Reisehinweise. Reisende, die innerhalb der EU verreisen möchten, sollten sich vorab informieren, ob sie ohne Quarantäne einreisen dürfen, in welchen Situationen ein Mund-Nasen- Schutz vorgeschrieben ist, ob beispielsweise Restaurants, Museen oder Strände geöffnet sind. Die EU-Kommission bietet online einen Überblick über die geltenden Corona-Regeln in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Wer aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehrt, muss seit dem 8. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Zudem muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Diese Regelung wird aber vermutlich bald nochmals angepasst. Zur Diskussion zwischen Bund und Ländern steht die Einführung einer verpflichtenden Quarantäne, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden kann.
Gibt es Sanktionen?
Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen. Das Bundesgesundheitsministerium hat neue Corona-Schnelltests angekündigt.
Welchen Vorteil haben solche Tests gegenüber dembisherigen PCR-Test?
Wenn man von Schnelltests spricht, sind in der Regel Antigentests gemeint. Sie zeigen innerhalb einer Stunde ein Ergebnis an. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest wird auf einem Teststreifen angezeigt, ob man positiv ist oder nicht. Die Antigen-Schnelltests schlagen vor allem an, wenn die Viruslast am höchsten ist, also in der ansteckenden Phase kurz vor und direkt nach dem Beginn der Symptome. Antigentests sind aber nur eine Ergänzung zum PCR-Test. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird in der Regel ein PCRTest zur Bestätigung durchgeführt.
Darf jeder zu Hause einen Corona-Schnelltest anwenden?
Nein, das Infektionsschutzgesetz verbietet es, Heimtests für Laien zu entwickeln oder zu verkaufen. Covid-19 ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, muss also von Ärzten festgestellt werden. Daher Finger weg von Do-it-yourself-Tests aus dem Internet. Zudem hängt die Treffsicherheit der Schnelltests von der richtigen Probeentnahme ab. Der Abstrichtupfer muss tief in den Nasen-Rachenraum eingeführt werden. Deshalb soll er nur von geschultem Personal angewendet werden.
Werden Schnelltests von der Krankenkasse bezahlt?
Das Robert Koch-Institut hat zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Kriterien für die Beurteilung von Schnelltests entwickelt. Auf dieser Grundlage wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit Schnelltests erstellen, die diesen Kriterien entsprechen und erstattet werden. Allerdings sollen die Schnelltests vor allem für den Einsatz in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Reha-Einrichtungen eingesetzt werden.
Hilfreiche Links:
Liste der Praxen, die Corona-Tests durchführen:
Region Nordrhein: https://coronavirus.nrw/patienteninformationen/
Region Westfalen-Lippe:
https://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/dok/coronavirus/
liste_praxen_testung.pdf
Corona-Regeln in EU-Ländern:
https://reopen.europa.eu/de
Weitere Hinweise rund um viele Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
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