Anwalt informiert in VHS
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In einem Vortrag erhalten die Zuhörer Informationen zu den Schriftstücken Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. | Foto: BR Deutschland
  • In einem Vortrag erhalten die Zuhörer Informationen zu den Schriftstücken Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
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Wofür werden eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung benötigt und was sollte darin geregelt sein? In einem Vortrag der Volkshochschule Gelsenkirchen, Hochstraße 40-44, am Mittwoch, 27. Oktober, 18 Uhr, stellt der Dorstener Rechtsanwalt und Notar Thomas Rüller Grundzüge und wichtige Detailfragen der beiden Schriftstücke vor. Außerdem erläutert er, welche Form sie haben sollten und wie ein Missbrauch wirksam verhindert werden kann.

Der Eintritt beträgt 9 Euro, eine Anmeldung unter www.vhs-gelsenkirchen.de sowie ein aktueller 3G-Nachweis sind Voraussetzung für die Teilnahme.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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