Vorsicht beim Feuerwerken - Die Bezirksregierung Münster gibt Tipps, worauf man zu Silvester achten sollte

Ein Feuerwerk gehört zu Silvester dazu und ebenso natürlich das Abbrennen von Knallern und Böllern. | Foto: Silke Sobotta
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  • Ein Feuerwerk gehört zu Silvester dazu und ebenso natürlich das Abbrennen von Knallern und Böllern.
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Fontänen, Knaller und Raketen können in diesem Jahr noch bis zum heutigen Samstag, 30. Dezember, gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu kaufen.

Die Bezirksregierung Münster schult Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitsschutz speziell für die Überwachung von Silvester-Pyrotechnik. Sie kontrollieren, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen bei der Schulung, wie sie Silvesterfeuerwerk rechtssicher überprüfen müssen und ihnen wird gezeigt, welche Gefahren von den unterschiedlichen Effekten ausgehen", erklärt Sprengstoffexperte Bernhard Lepping. Die Teilnehmer werden auch über neue Feuerwerksbatterien informiert.
Dieses Jahr wird bei den Kontrollen besonders auf die Handhabungssicherheit der Knallkörper geachtet, die an einer ausländischen Prüfstellennummer erkennbar ist. Denn die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) darf im EU-Ausland geprüftes Silvesterfeuerwerk nicht mehr einer weiteren Plausibilitätsprüfung unterziehen.

Umfangreiche Kontrollen zu Silvester

Mit 24 Fachbeamten in 12 Teams überprüft die Bezirksregierung Münster auch in diesem Jahr wieder im Rahmen umfangreicher Kontrollen, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist übrigens nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

Woran erkenne ich einen legalen Knaller?

Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Es erkennt man an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt: Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx) und Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer.
Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über zwölf Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.
Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben.
Übrigens: Pyrotechnik der Kategorie P1 für technische Zwecke dürfen zu Silvester nicht verkauft und abgebrannt werden, da diese nur zweckgebunden zum Beispiel als Airbag im Pkw oder als Seenotsignalleuchtkugeln zu verwenden sind.

Tipps zum Umgang auch mit legalem Feuerwerk

Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten 
  • Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen 
  • Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten 
  • Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden 
  • Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen 
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache 
  • Fenster und Türen zur Sicherheit immer geschlossen halten.
Ein Feuerwerk gehört zu Silvester dazu und ebenso natürlich das Abbrennen von Knallern und Böllern. | Foto: Silke Sobotta
Das Foto zeigt einen handelsüblichen Böller der Kategorie 2. | Foto: Bezirksregierung Münster
Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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