Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Verbot von Fackeln bei NPD-Kundgebung am 9.November in Essen bestätigt

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte durch Beschluss vom heutigen Tage eine Auflage des Polizeipräsidiums Essen, mit der untersagt wurde, am 9. November auf einer NPD-Kundgebung in Essen Fackeln zu verwenden.

Die Kammer schloss sich in der Begründung der Entscheidung der Auffassung des Polizeipräsidiums an, es sei zu befürchten, dass der Sinngehalt und die gewichtige Symbolkraft des 9. November als Gedenktag an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 gefährdet werde.

Die mit der Verwendung von Fackeln einhergehende erhebliche Provokationswirkung entfalle unter den hier gegebenen Umständen auch durch das vom Versammlungsanmelder gewählte Thema der Veranstaltung („Mauerfall am 9. November 1989, Gedenken an die Mauertoten“) nicht.

Denn dieses Thema ist nach Einschätzung des Polizeipräsidiums, der die Kammer folgte, nicht geeignet, den aus Sicht der Bevölkerung bestehenden unmittelbaren Zusammenhang zwischen einer am 9. November geplanten Versammlung der NPD - anlässlich derer u.a. eine Rede eines „Vertreters“ der rechtsextremen Kameradschaft „Division Altenessen“ geplant ist - und der Reichspogromnacht zu beseitigen.

Diesem Gesichtspunkt kommt nach Auffassung der Kammer gegenüber dem Interesse des Antragstellers, bei der Versammlung Fackeln mitzuführen, um den Kundgebungsort ausreichend zu beleuchten und einen „feierlichen Rahmen“ zu schaffen, im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Vorrang zu. Denn mit Blick auf die geschichtsgeprägte Identität Deutschlands und insbesondere auf die Ereignisse, die am 9. November 1938 gerade auch in Essen stattgefunden haben, sei das Mitführen von Fackeln mit einem würdigen Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht, wie es anlässlich diverser Veranstaltungen in der Stadt beabsichtigt ist, nicht vereinbar.

Aktenzeichen: 14 L 1362/12

Verwaltungsgericht

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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