Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos.

Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Klagen dreier Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das sogenannte Exzenterhaus in Bochum durch nunmehr zugestellte Urteile vom 2. Februar 2012 abgewiesen.

Mit diesen Entscheidungen bestätigte das Gericht zwei vorherige Beschlüsse in Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes vom 16. Oktober 2008 - 5 L 920/08 -, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen mit Beschluss vom 19. Januar 2009 - 10 B 1687/08 - und vom 3. Februar 2011, - 5 L 1570/10 -, veröffentlicht unter www.nrwe.de.

Bei dem im Juli 2008 genehmigten Vorhaben handelt es sich um ein auf einem denkmalgeschützten Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg errichtetes 15-geschossiges turmartiges Gebäude, welches eine Gesamthöhe von ca. 90 Metern erreicht und um die zugehörigen 117 Pkw-Stellplätze.

Die Kläger haben gegen diese Baugenehmigung sowohl bauordnungsrechtliche Bedenken u.a. hinsichtlich des Brandschutzkonzepts und der Standsicherheit, als auch Einwendungen gegen die Wirksamkeit des der Genehmigung zugrundeliegenden Bebauungsplans erhoben.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Wirksamkeit des Bebauungsplans begegne keinen Bedenken. Auch die bauordnungsrechtlichen Einwände des Klägers seien unbegründet. Sowohl die Standsicherheit des Gebäudes als auch der Brandschutz seien im Genehmigungsverfahren durch staatlich anerkannte Sachverständige geprüft und durch zahlreiche Gutachten nachgewiesen worden. Durchgreifende Bedenken an diesen Nachweisen bestanden für das Gericht nicht. Die diesbezüglichen Einwände der Kläger seien hier zumeist rein spekulativ geblieben.

Aktenzeichen: 5 K 3830, 5 K 4367/08 und 5 K 4060/08

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/10_02_2012/index.php

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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