Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Putenmast im Naturschutzgebiet

Mit den Beteiligten eben zugestellten Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dem Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) stattgegeben.

Der NABU wendet sich gegen die durch den Kreis Kleve erteilte Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Betriebs zur Haltung und Aufzucht von Puten um knapp 20.000 auf dann 55.410 Tierplätze. Die Erweiterungsfläche in Kleve-Keeken liegt im Naturschutzgebiet „Düffel – Kellener Altrhein und Flussmarschen“; dieses ist Teil des europäischen Vogelschutzgebiets „Unterer Niederrhein“.

Die Kammer ist der Argumentation des NABU gefolgt, wonach das Vorhaben mit der einschlägigen Naturschutzverordnung von 2005 nicht vereinbar sei. Zwar gelte das strikte Bauverbot auf bestimmten Entwicklungsflächen im Naturschutzgebiet nicht; Voraussetzung sei aber stets, dass es um die Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle gehe. Hiervon könne bei dem fraglichen Betrieb zur Intensivhaltung und -aufzucht von Truthühnern keine Rede sein. Eine Ausdehnung in Richtung gewerblicher oder gar industrieller Nutzung der Fläche sei mit Naturschutzbelangen unvereinbar.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 3 L 316/12

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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