Für die Fragen zur Reform
Verlängerung der Grundsteuerhotline
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt.
„Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb. Seitdem haben rund 20.160 Anrufer die Hotline genutzt. Unsere Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden“, sagt Wibke Küper, stellvertretende Leiterin des Finanzamtes Gelsenkirchen.
Die Hotline des Finanzamtes Gelsenkirchen ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter Tel. 0209/173-1959 erreichbar. Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont Wiebke Küper. Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer.
Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümer zur Abgabe auffordert.
„Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Küper. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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