Gelsenkirchen weist auf Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes hin
Urlaub oder nicht?

Malerische Urlaubsschnappschüsse wie diesen unseres Bürger-Reporters Jürgen Bergmann in unserer Nachrichten-Community lokalkompass.de wird es in diesem Sommer wohl nicht häufig geben. Jürgen Bergmann betitelt seinen Schnappschuss als "Bella Italia - Limone am Gardasee". Foto: Jürgen Bergmann
  • Malerische Urlaubsschnappschüsse wie diesen unseres Bürger-Reporters Jürgen Bergmann in unserer Nachrichten-Community lokalkompass.de wird es in diesem Sommer wohl nicht häufig geben. Jürgen Bergmann betitelt seinen Schnappschuss als "Bella Italia - Limone am Gardasee". Foto: Jürgen Bergmann
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Die Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass von nicht notwendigen Reisen außerhalb der Europäischen Union abgeraten wird. Dazu zählen Urlaubsreisen in Länder wie Ägypten, Marokko, Thailand und auch die Türkei sowie weitere 130 Länder.

Die Bundesregierung hat diese als Corona-Risikogebiet eingestuft und Reisewarnungen ausgesprochen. Die offiziellen Reisewarnungen gelten bis mindestens Ende August.
Krisenstabsleiterin Karin Welge: „Wir erhalten derzeit zahlreiche Anfragen vor allem von Menschen, die in die Türkei reisen wollen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass viele Menschen aus Gelsenkirchen dort ihre Familien besuchen wollen, dennoch kann ich aktuell nur von einer Reise abraten, da bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet zwingend eine Quarantäne erforderlich ist. Bitte bleiben Sie zu Hause!“
Einreisende und Reiserückkehrer aus dem nichteuropäischen Ausland sind aufgefordert, sich bei der Hotline der Stadt Gelsenkirchen unter 169 5000 zu melden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zu erreichen. Dort werden die Daten aufgenommen und an das Referat Gesundheit weitergeleitet. Sofern Quarantänemaßnahmen erforderlich sind, werden die betreffenden Personen zurückgerufen und Einzelheiten besprochen.
Grundlage zu treffender Maßnahmen ist der Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes. Eine Quarantäne wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2 besteht. Hiervon ist bei einem Aufenthalt im Risikogebiet grundsätzlich auszugehen.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt aufgrund ständiger Bewertungen des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern. Eine Liste, welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Aktuelle Informationen zu den Risikogebieten sind beim RKI unter dem Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abrufbar.
Die Stadt Gelsenkirchen orientiert sich bei den Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie an den Empfehlungen des RKI.

Autor:

silke sobotta aus Gelsenkirchen

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