Umweltzone Ruhrgebiet

Die Umweltzone wie sie in Gelsenkirchen mit Beginn des Neuen Jahres Geltung haben wird. Wie man erkennen kann, endet die Umweltzone in Buer und spart die Stadtteile Hassel und Scholven weitestgehend aus. Ansonsten umfasst sie das Stadtgebiet Gelsenkirchens komplett. Es gibt verschiedene Kriterien für Ausnahmeregelungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. Foto: Stadt GE | Foto: Foto: Stadt GE
  • Die Umweltzone wie sie in Gelsenkirchen mit Beginn des Neuen Jahres Geltung haben wird. Wie man erkennen kann, endet die Umweltzone in Buer und spart die Stadtteile Hassel und Scholven weitestgehend aus. Ansonsten umfasst sie das Stadtgebiet Gelsenkirchens komplett. Es gibt verschiedene Kriterien für Ausnahmeregelungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. Foto: Stadt GE
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Am 1. Januar 2012 wird die großräumige zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet. Fahrzeuge, die nicht mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren und auch nicht dort parken.

GE. Ab dem 1. Januar 2013 gilt dieses Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 1. Juli 2014 zusätzlich für Fahrzeuge mit gelber Plakette.

Grenzen im Norden und dem Rest der Stadt

Die Umweltzone im Bereich der Stadt Gelsenkirchen wird durch folgende Straßen begrenzt:
im Norden
· Nordring
· Polsumer Straße
· Marler Straße
im Osten, Süden und Westen
· Stadtgrenzen von Herten und Herne (Übergang Umweltzone Herten bzw. Herne)
· Stadtgrenze von Bochum (Übergang Umweltzone Bochum)
· Stadtgrenzen von Gladbeck und Essen (Übergang Umweltzone Gladbeck bzw. Essen)
Ausnahmegenehmigungen von dem Fahrverbot können beantragt werden.

Ausnahmen: Anwohner & Gewerbetreibende

Bewohner und Gewerbetreibende in den neu hinzu kommenden Gebieten der Umweltzone Gelsenkirchen können Ausnahmegenehmigungen unter erleichterten Bedingungen für ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2012 erhalten.

Ausnahmeregelung
nur für Buer

In den Bewohnerparkgebieten in Gelsenkirchen-Buer wird anstelle einer Bewohner-Ausnahmegenehmigung bis zum 30. Juni 2012 auch ein hinter der Windschutzscheibe ausgelegter Bewohnerparkausweis akzeptiert.

Ausnahmen:
Privatpersonen

Bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden, deren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz bisher schon in einer Umweltzone lag und die einen besonderen Grund haben, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
· Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
· Eine Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich.
· Dem Halter des Kraftfahrzeugs steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes Fahrzeug zur Verfügung
· Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.

Ausnahmen für
Wohnmobilbesitzer

Für Wohnmobilbesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Umweltzone haben, gibt es die Möglichkeit, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Strecke vom Wohnsitz bis zur nächsten Autobahnauffahrt zu erhalten.

Weiterführende
Informationen

Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare gibt es im Internet auf www.gelsenkirchen.de (Stichwort: Umweltzone). Telefonische Auskünfte zur Umweltzone in Gelsenkirchen gibt es unter Tel. 1694824.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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