Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar - Inklusion gilt auch für schwer erkrankte Kinder –

Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen, ihren Eltern und Geschwistern schaffen.

„Das Lebensende von schwer erkrankten Kindern darf kein gesellschaftliches Tabuthema sein. Die Kinder und ihre Angehörigen brauchen offene Unterstützung. Oft begegnen ihnen dagegen immer noch Angst und Verunsicherung, die häufig dazu führen, dass diese Kinder und ihre Familien von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Inklusion gilt auch für schwer erkrankte Kinder am Lebensende. Deshalb ist insbesondere auch eine ambulante Palliativversorgung wichtig“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Der Beauftragte erinnerte daran, dass am 10. Februar 1990 der deutsche Kinderhospizverein von sechs betroffenen Familien gegründet wurde und er seitdem für eine bessere Palliativversorgung und Betreuung kämpft. „Einiges konnte schon umgesetzt werden, wie etwa ein gesetzlicher Anspruch auf Meine spezialisierte, ambulante Palliativversorgung. Es geht weiter darum, die Unterstützung zu verbessern, ob finanziell oder ideell, etwa durch ehrenamtliches Engagement“, betonte der Beauftragte.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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