Gelsenkirchener Schulen öffnen teilweise wieder
Strenge Hygienemaßnahmen sollen die Ansteckungsgefahr verringern
Ab Donnerstag, 23. April 2020, sollen in Gelsenkirchen die ersten Schülerinnen und Schüler der Schulen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schule gehen können.
Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April. 2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend
- für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen sowie
- für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule,
- für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses,
- für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.
Für Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr das Abitur erwerben, ist die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf Abiturprüfung freiwillig, da diese Schülerinnen und Schüler bereits den erforderlichen Unterricht nahezu vollständig erhalten haben. Aufgrund der vorgenommenen Verschiebung des Beginns der zentralen Abiturprüfungen um drei Wochen sollen sie noch einmal Gelegenheit bekommen, sich in den Schulen gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten, dies ist allerdings kein verpflichtendes Angebot.
Insgesamt werden ab Donnerstag rund 4900 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I/II inclusive der Förderschulen und der Berufskollegs mit dem Unterricht beginnen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen in Gelsenkirchen zudem schrittweise ab dem 04. Mai 2020 auch für weitere Jahrgänge geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Hygienerichtlinien für den Unterricht
Die Wiederaufnahme des Unterrichtes und die Durchführung der Prüfungen erfolgt gemäß den Hygienerichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP). Die Empfehlungen sehen einen Mindestabstand von Schülern und Prüflingen sowie zum Lehrpersonal von 1,5 Metern vor.
Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann. „Wir werden darauf achten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schuler in den Klassenräumen reduziert wird, damit der entsprechende Abstand eingehalten werden kann“, erklärt Schuldezernentin Annette Berg.
Die Unterrichts- und Prüfungsräume werden regelmäßig gelüftet. Gemeinsam benutzte Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert. Zudem soll eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung und eine Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen. „Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte steht für uns dabei an allererster Stelle“, betonte Berg. „Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, innerhalb der doch sehr kurzen Vorlaufzeit, die uns die Landesregierung gegeben hat, gemeinsam mit den Schulleitungen die erforderlichen Voraussetzungen für einen verantwortbares Hochfahren zu schaffen“, so die Schuldezernentin.
Verzicht auf Umarmungen erbeten
Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Trinkflaschen gemeinsam genutzt werden. Auf das Händeschütteln soll bis auf weiteres verzichtet werden. „Besonders hier möchten wir noch einmal an alle Schülerinnen und Schüler appellieren: Es ist verständlich, dass nach einer so langen kontaktlosen Zeit die Wiedersehensfreude groß ist. Trotzdem sollte auch hier auf einen Mindestabstand geachtet werden, wir bitten darum, auf Begrüßungen per Handschlag und auf Umarmungen zu verzichten“, betont Schuldezernentin Annette Berg.
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, können die Eltern oder volljährige Schüler selber – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt - entscheiden, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall muss der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. „Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von den Schulen dann Lernangebote für zu Hause“, so Annette Berg.
Die Landesregierung NRW hat zudem festgelegt, dass Lehrerinnen und Lehrer ab dem 60. Lebensjahr sowie Schwangere und Lehrpersonal mit Vorerkrankungen wie therapiebedürftigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale), Chronischen Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, Onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus und Personen mit einem geschwächten Immunsystem vorerst nicht im Präsenzunterricht, sondern nach Möglichkeit im digitalen Unterricht eingesetzt werden sollen.
Schulweg mit dem ÖPNV
In Absprache mit den Städten Bochum und Gelsenkirchen erweitert die BOGESTRA ihr Angebot ab Donnerstag, 23. April 2020. Die Busse und Bahnen fahren montags bis freitags weiterhin ab Betriebsbeginn nach dem bekannten Montags- bis Freitagsfahrplan.
Auf den Samstagsfahrplan wird ab 16:00 Uhr umgestellt. Um Nachfragespitzen abzufangen wird die BOGESTRA ab dem 23. April. 2020 wie gewohnt Einsatzwagen auf die Stecke schicken und zusätzliche Fahrzeuge bereithalten, um bei erhöhter Nachfrage durch Schüler und andere Fahrgäste das Angebot zu erweitern.
Auch die Vestische fährt ihr Angebot am Donnerstag, 23. April 2020, wieder hoch.
Ab dann verkehren die Busse wieder nach dem Regelfahrplan. Dies beinhaltet den vollständigen, regulären Schülerverkehr mit Einsatzwagen. Ab dem 23. April wird das Unternehmen die Schülerströme in seinen Fahrzeugen täglich beobachten, um flexibel und zeitnah auf Nachfragespitzen reagieren zu können.
Beratungsangebote bei Ängsten
Ein besonderes Thema bei der Rückkehr in den Schulalltag ist derweil auch der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus, die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern haben. Bei sehr stark ausgeprägten Ängsten können sich die Betroffenen an die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Gelsenkirchen oder an die Regionale Schulberatungsstelle (RSB) wenden, alle Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Internetseite
https://www.gelsenkirchen.de/de/bildung/schulen/angebote_fuer_schulen/regionale_schulberatungsstelle/index.aspx
Mehr Informationen zum Thema „Umgang mit Ängsten“ hat das Schulministerium des Landes NRW zudem auf der Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt, die über den Link
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html
zu erreichen ist. Auf dieser Informationsseite gibt es auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein Spezial „Sicher durchs Abitur“.
„Die Rückkehr zu einem normalen Schulalltag wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen und für uns alle nicht einfach werden“, gibt Annette Berg zu bedenken: „Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir die Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Ich danke allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Eltern schon jetzt für ihr Verständnis und ihr großes Engagement.“
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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