Auf Weihnachtsmärkten gilt in Gelsenkirchen 2G
Stadt reagiert auf Infektionsgeschehen mit Allgemeinverfügung

Auf Weihnachtsmärkten in GELSENKIRCHEN gilt die 2-G- Reglung - Geimpft und Genesen | Foto: www.facebook.com/StadtGelsenkirchen/Gerd Kemper
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Gelsenkirchen. Das Infektionsgeschehen mit Covid-19 steigt bundesweit dynamisch an. Angesichts einer möglichen weiteren hohen Verbreitung des Virus hat sich die Stadt Gelsenkirchen entschlossen, Zusammenkünfte auf Weihnachtsmärkten mit einer Allgemeinverfügung zu regulieren.
„Wir können jetzt nicht länger auf eine landeseinheitliche Regelung warten, sondern müssen handeln“, erklärte Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. Aktuell hat das Land Nordrhein-Westfalen zu den Weihnachtsmärkten keine klaren Regeln definiert. Daher wird die Stadt Gelsenkirchen nun mit Blick auf das Infektionsgeschehen und den Gesundheitsschutz selbst die Initiative ergreifen, und auf Weihnachtsmärkten und den Feierabendmärkten eine 2-G-Regelung vorschreiben. Die Regelungen werden mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.

Die Regelungen im Einzelnen

Der Besuch der Weihnachtsmärkte ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Die erforderlichen Nachweise werden auf dem Weihnachtsmarktareal stichprobenartig durch die Händler und den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert.

An allen Ständen, die offene Speisen und Getränke verkaufen, muss jeder, der etwas kauft, einen solchen Nachweis vorlegen.

Der Status muss per zertifizierter App oder Impfausweis in Zusammenhang mit dem Personalausweis nachgewiesen werden. In den Schlangen vor den Ständen gilt Maskenpflicht. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung stichprobenartig kontrollieren.

Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff hätte sich zu den Weihnachtsmärkten eine bundes- oder landesweite Regelung gewünscht. „Leider haben wir derzeit eine etwas unklare Situation: Die alte Bundesregierung ist nur noch geschäftsführend im Amt, eine neue hat sich noch nicht konstituiert; und im Land ringen einzelne Politiker mit sich und ihrem Koalitionspartner. Es bleibt – wie so oft in der Pandemie – den Städten nichts anderes übrig, als eigene Regelungen aufzustellen. Wir stehen allerdings nicht allein da, in Duisburg wurde bereits eine ähnliche Allgemeinverfügung erlassen.“
Die Stadt Gelsenkirchen wird die Entwicklungen und das Infektionsgeschehen genau beobachten und auf aktuelle Veränderungen reagieren. Luidger Wolterhoff: „Es ist absehbar, dass in den kommenden Wochen die Lage schwierig werden wird. Deshalb möchte ich ausdrücklich besonders auch an die Gastronomen appellieren, die derzeit gültige Coronaschutzverordnung konsequent umzusetzen. Und niemandem ist es untersagt, auch strengere Regeln aufzustellen.“
Weiterhin sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert die Impfangebote zu nutzen und die AHA-Regeln weiter konsequent zu beachten.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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