Stadt Gelsenkirchen schob Rumänien wegen Betrug ab.

Illegale Arbeit und Betrug:
Stadt schiebt Rumänen ab

Die Stadt Gelsenkirchen hat jetzt erstmals bei einer rumänischen Familie den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt und in Folge eine Abschiebung veranlasst. Die Familie befindet sich bereits in Rumänien.

Für Unionsbürgerinnen und -bürger gilt grundsätzlich das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Freizügigkeitsrecht kann aber auch verloren gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So muss etwa ein Arbeitsplatz, eine selbstständige Tätigkeit oder die Verfügung über ausreichende Existenzmittel und ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.

Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt werden. Danach besteht eine Ausreisepflicht. Kommt der Unionsbürger seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, kann er abgeschoben werden.

Von dieser Regelung hat die Stadt Gelsenkirchen jetzt erstmals Gebrauch gemacht und fünf Personen nach Rumänien abgeschoben. In dem konkreten Fall konnten über einen langen Zeitraum bis zum Tag der Rückführung keine Beschäftigungsnachweise erbracht werden.

Daher besteht die Vermutung einer illegalen Beschäftigung zur Deckung des Lebensunterhaltes. Zudem liegen rechtskräftige Verurteilungen gegen ein Familienmitglied wegen Verstoßes gegen das Markengesetz sowie gewerbsmäßigen Betruges vor.

Die durchgeführte Abschiebung verlief ruhig und ohne Probleme.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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