Sozialgericht Düsseldorf: Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht trotz Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Sozialgericht Düsseldorf | Foto: http://www.sg-duesseldorf.nrw.de/
  • Sozialgericht Düsseldorf
  • Foto: http://www.sg-duesseldorf.nrw.de/
  • hochgeladen von Heinz Kolb (SPD


Die 27. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Anspruchsprüferin in einem Versicherungsunternehmen beschäftigte Juristin, die Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist, keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Die 30-jährige Klägerin ist als Anspruchsprüferin für Groß- und Spezialschäden bei einem Versicherungsunternehmen in Düsseldorf tätig.

Sie hat bei der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt, da sie im Hinblick auf die zusätzlich von ihr ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwältin Mitglied in der Rechtsanwaltskammer und im berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist.

Die beklagte Rentenversicherung hat die Befreiung abgelehnt mit der Begründung, dass die Klägerin bei der Versicherung keine typisch anwaltliche Tätigkeit ausübe, da sie nicht nach außen erkennbar als Rechtsanwältin tätig werde, ihre Tätigkeit vielmehr der einer Sachbearbeiterin entspreche.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur für die Tätigkeit möglich sei, wegen der eine Pflichtmitgliedschaft zu einer berufsständischen Kammer bestehe.

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk der Rechtsanwälte bestehe aber nur für zugelassene Rechtsanwälte, also solche, die eine Kanzlei eingerichtet haben und unterhalten.

Diese Voraussetzung erfülle die Klägerin als Beschäftigte bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber aber gerade nicht. Die Pflichtmitgliedschaft könne nur für die im Nebenberuf ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwältin bestehen. Diese erstrecke sich auch nicht auf die hier zu beurteilende Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber.

Urteil vom 06.12.2012 – Az.: S 27 R 24/12 – noch nicht rechtskräftig.

Sozialgericht Düsseldorf:

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

36 folgen diesem Profil

7 Kommentare

Bernhard Ternes aus Marl
am 08.12.2012 um 17:08

Hallo Frau Hiddemann,

Sie sollten dabei bedenken, dass man sich mit einem Kammermodell meilenweit vom Sozialgedanken verabschieden würde.

Denn einige Berufsgruppen sind erheblich höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt als andere. Die Mitbürger die solche Arbeiten zum Wohle der Allgemeinheit verrichten, würden dann durch geringe Renten dafür bestraft. Das sollte nicht das Ziel sein.

Außerdem ist eine jede verwaltungstechnische Dezentralisierung teuer. Man sieht es an allen staatlichen oder halbstaatlichen Einrichtungen.

Landesrundfunkanstalten, deutsches rotes Kreut, Lottogesellschaften, bei all diesen regionalisierten Diensten, herrschen die Entscheider wie Landesfürsten weitgehend unkontrolliert. Letztlich erleichtert das den Missbrauch.

Claudia Hiddemann Holthoff aus Dortmund-Süd
am 09.12.2012 um 00:06

Ich heisse Frau Hiddemann Holthoff...

Der Sozialgedanke ist sowieso im Eimer, solange andere sich am Gemeinschafteigentum bedienen

Einige Berufsgruppen könnten auch mehr verdienen, damt sie mehr einzahlen können

Es gibt keine Dezentralisierung bei diesem Modell, sondern alles kann gerne zentral weiter laufen, unterschieden in einzelnen Kammern.

Bernhard Ternes aus Marl
am 09.12.2012 um 13:09

Zur Zeit gibt es mehr als 50 Handwerkskammern. Wenn all jene Rentenansprüche verwalten würden, dann wäre das eine grobe Dezentralisierung, der Verwaltungsaufwand würde erheblich ansteigen und den Verwaltunsanteil an den Kosten erheblich in die Höhe treiben.

Außerdem würde es umfangreicher Regelwerke bedürfen wer, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen von der einen Kammer in eine andere wechseln könnte und wie dann die bisherigen Ansprüche übertragen würden.

Das Ganze wäre noch ineffizienter als bisher, Missbrauch wäre leichter möglich, keiner würde mehr durchblicken und die Verwaltungskosten wären höher als heute.

Zudem wären immer wiedert Ausgleichszahlungen zwischen den unterschiedlichen Kammern nötig, um im Ergebnis gleichhohe Renten zu gewährleisten. Denn nur so ist der Solidargedanke zu erhalten. Ein solcher Vorschlag macht einfach absolut keinen Sinn. Denn er verbessert nichts, sondern verschlimmbessert eine Menge.