Sicher "böllern" an Silvester - Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht anzünden - für Minderjährige ist die Kategorie 2 Tabu

Ein handelsüblicher Böller der Kategorie 2. | Foto: Bezirksregierung Münster

Wer beim Umgang mit Fontänen, Knallern und Raketen nicht auf die Sicherheit achtet, dem drohen schwerste Verbrennungen. Jedes Jahr verlieren Menschen ihr Augenlicht, das Hörvermögen oder ganze Gliedmaßen wie Finger und Hände. Die Bezirksregierung Münster hat heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitsschutz in einem Sprengstofflager speziell für die Überwachung von Silvester-Pyrotechnik geschult.

Sie kontrollieren zwischen Weihnachten und Silvester, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. An der Schulung haben neben Arbeitsschützern aus dem Regierungsbezirk Münster auch Kollegen aus den Bezirken Arnsberg, Detmold und Düsseldorf teilgenommen.
„Für die Mitarbeiter ist so eine Schulung sehr wichtig“, erklärt Sprengstoffexperte Bernhard Lepping, „weil die Fachbeamten rechtssicher das Silvesterfeuerwerk überprüfen und neben der Theorie auch die Wirkung und Gefahren der unterschiedlichen Effekte kennen müssen."

Verstärkte Kontrollen zu Silvester

Im Theorieteil der Schulung ging es vor allem darum, worauf bei der Klassifizierung und Kennzeichnung von Feuerwerk geachtet werden muss. Außerdem wurde eine Checkliste erörtert, mit deren Hilfe die Arbeitsschützer eventuelle Mängel dokumentieren. Im Praxisteil hat der Feuerwerker Walter Tietze veranschaulicht, welche Folgen das Abbrennen von illegalem Feuerwerk hat. Die Teilnehmer wurden auch über neue Feuerwerksbatterien informiert.
Zum Beispiel gibt es in diesem Jahr Abschussbatterien aus den Niederlanden und aus Polen, die als Einzelteile oder zu mehreren im Paket zusammengepackt unterschiedlichen Lagergruppen - mit unterschiedlichen Lagermengen - angehören.
Mit 31 Fachbeamten in 15 Teams wird die Bezirksregierung Münster auch in diesem Jahr wieder im Rahmen umfangreicher Kontrollen überprüfen, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen – und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Das Abbrennen ist jedoch nur am 31. Dezember 2016 und 1. Januar 2017 erlaubt.

Woran erkenne ich legale Knaller?

Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Das erkennt man entweder an der alten Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (z.B. BAM-PII-xxxx) oder bereits an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte mit der alten BAM-Nummer dürfen noch bis Ende 2016 vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
Die Bezeichnungen für Feuerwerkskörper wurden bereits 2009 im Sprengstoffgesetz geändert, die damaligen Klassen sind jetzt in Kategorien wie folgt eingeteilt: Kategorie 1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx) und Kategorie 2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Nummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Feuerwerksartikel der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.
Pyrotechnik-Artikel der Kategorie 2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen, Böller, Schwärmer – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben.

Kein Verkauf an Minderjährige

Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk: vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten; sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen; bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten; Raketen oder Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden; Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen; nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache; Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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