Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht

Das Sankt Marien-Hospital Buer bietet für Patienten und Angehörige einen Formularsatz zur Mitnahme oder zum Download an

Der Stellenwert einer schriftlich fixierten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht ist hoch. Nur mit ihnen gelingt es, im Fall des Verlustes der Selbstbestimmung dem eigenen Willen weiterhin Ausdruck zu verleihen und selbstgewählte Stellvertreter für das eigene Handeln einzusetzen.

Am Sankt Marien-Hospital in Buer hat sich Ethikkomitee mit den beiden Dokumenten auseinandergesetzt und nach einjähriger Entwicklungsarbeit eine Neuauflage der Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht herausgegeben. Dr. Jochen Jordan, Vorsitzender des Ethikkomitees des Sankt Marien-Hospitals Buer: „ Wir freuen uns sehr, unseren Patienten und deren Angehörigen mit dieser Handreichung bei einer wichtigen Vorsorgeregelung weiterhelfen zu können. Das Ziel der Überarbeitung waren eine Vereinfachung und gleichzeitig die Betonung der Bedeutung der Gesundheitsvollmacht. Zudem haben wir die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung berücksichtigt und eingearbeitet.“

Die grundlegend neue Fassung kann an der Information im Eingangsbereich abgeholt oder ► über das Inter- und Intranet herunter geladen werden.

Autor:

Wolfgang Heinberg aus Gelsenkirchen

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