Neuer Rundfunkbeitrag ab 01. Januar 2013:
Ab 01. Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger mit einer eigenen Wohnung ein Beitrag.
Wie viele Fernseher, Radio oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle mehr – der Rundfunkbeitrag ist nicht an Empfangsgeräte gekoppelt.
Komplizierte Nachfrage, wer welche Rundfunkgeräte hat, entfallen somit.
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich.
Finanziell ändert sich nichts für die meisten Bürgerinnen und Bürger. Über 90 Prozent zahlen ab 01. Januar 2013 genauso viel wie heute oder weniger.
Externer Aufruf www.rundfunkbeitrag.de.
Das müssen Bürger wissen:
Ab Januar 2013 zahlen wir den Rundfunkbeitrag künftig pro Wohnung. Er gilt für alle Personen. die dort leben.
So sparen Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und in der Regel auch WGs, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
Die privaten Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt.
Für eine Zweitwohnung ist extra zu zahlen.
Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten.
Leben mehrere Personen zusammen, muss eine Person angemeldet sein, die den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt.
Was Unternehmer wissen müssen:
Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände zahlen ab 01.Januar 2013 entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge.
Die Zahl der Rundfunkgeräte spielt keine Rolle.
Für eine Betriebsstätte ist nur ein Drittel zu zahlen – 5.99 Euro pro Monat.
Selbständige die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Beitrag leisten, müssen nicht gesondert für die Betriebsstätte bezahlen.
Es fällt nur ein Beitrag für betriebliche Kfz an: monatlich je 5.99 Euro.
Info für gemeinnützige Einrichtungen:
Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen, Hochschulen, gemeinnützige Vereine oder Polizei und Feuerwehr werden entlastet: Sie zahlen maximal einen Beitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte.
Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt sogar nur ein Drittel des Beitrags an 5,99 Euro im Monat. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kfz ab.
Werden Gästezimmer vermietet, ist auch für diese der Beitrag zu zahlen: je 5,99 Euro im Monat. Pro Betriebsstätte ist das erste Zimmer beitragsfrei.
Warum wird der Beitrag eingeführt?
Der Wechsel zum Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt.
Die Empfangsgeräte sind heute multifunktional, und zwischen Gerätearten zu unterscheiden, so immer schwieriger.
Es ist mittlerweile leicht möglich, mit dem Smartphone Radio zu hören und auf dem Computer fernzusehen.
Der neue Beitrag deckt alle Programmangebote auf allen Verbreitungswegen ab.
Rundfunkgeräte müssen nicht mehr erfasst werden.
Das neue Modell ist technologieneutral und stellt die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf ein zukunftsfähiges Fundament.
Was müssen Bürger jetzt tun?
Wer bereits die Rundfunkgebühr bezahlt, wird ab 2013 automatisch auf den Beitrag umgestellt- egal ob bisher ein TV-Gerät, Radio oder PC angemeldet ist.
Künftig muss nur ein Beitragszahler pro Wohnung angemeldet sein: Weitere angemeldete Personen in dieser Wohnung können sich abmelden. Alle anderen Bürger melden sich zum 1.1.2013 an.
Änderungen und Anmeldungen sind der GEZ in 50439 Köln mitzuteilen. Wichtig dabei ist, wenn vorhanden, die Teilnehmernummer, bei einer Abmeldung auch der Name und ggf. die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
ARD, ZDF und Deutschlandradio benachrichtigen Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls per Brief.
Sie erhalten Informationen zu den neuen Regeln und werden um Angaben für die Beitragsberechnung gebeten.
Sollte ein Unternehmen oder eine Institution keinen Brief erhalten haben, müssen sie sich zum 1.1.2013 selbstständig anmelden.
Formulare zur Übermittlung der relevanten Angaben sind im Internet unter Externer Aufruf www.rundfunkbeitrag.de erhältlich.
Ermäßigung und Befreiung
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII können befreit werden.
Eine Befreiung kann beantragen, wer einkommensabhängig staatliche Sozialleistungen erhält, zum Beispiel:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung
- Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Unter Externer Aufruf www.rundfunkbeitrag.de stellen
ARD, ZDF und Deutschlandradio Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit.
Hier gibt es zudem einen Beitragsrechner, Antworten auf häufige Fragen sowie Infomaterialien und Formulare.
Über ein Kontaktformular unter Externer Aufruf www.rundfunkbeitrag.de besteht die Möglichkeit, pmehr Infos:mehr Infos:er E-Mail Fragen zu stellen.
Unter der Nummer 0185 9995 0888 erhalten Interessierte zudem montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr Antworten auf ihre Fragen (6,5 Cent/ Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk).
Quelle: WDR TEXT Seite 800 oder
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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